Goslar. Ein Hamburger Amtsgericht hat jüngst einen Niederländer im Zusammenhang mit den G-20-Krawallen zu zwei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Wir fragten unsere Bundestagskandidaten nach ihrer Meinung zu dem Urteil.
Dem 24-Jährigen werden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und schwerer Landfriedensbruch zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich ein Jahr und acht Monate gefordert.
Das meinen die Kandidaten:
Marcus Seidel (SPD):
"Wir leben in einem Rechtsstaat, und die hier zuständigen Richterinnen und Richter fällen dem deutschen Grundgesetz entsprechend ihre Urteile, nachdem sie Für und Wider abgewogen haben. Das ist Sinn und Zweck der deutschen Rechtsprechung - alles andere wäre staatliche Willkür und die möchte in Deutschland niemand. Sollten Zweifel am Urteil bestehen, so kann das Landgericht bei Strafsachen entscheiden, ob es Berufung zulässt. Ich vertraue hier unseren Staatsanwälten und Juristen, die die deutsche Rechtsprechung vertreten."
Nicole Langer (FDP)
"Ja, ich halte das Urteil für angemessen und mit Blick auf die Höchststrafen für die jeweils begangenen Taten, sind auch die 31 Monate in Ihrer Dauer den Straftaten angepasst. Außerdem zeigt das Urteil auch, das wir keine weiteren Gesetzesverschärfungen oder neue Gesetze brauchen, die bestehenden müssen nur endlich konsequent angewandt werden wie zum Beispiel jetzt in diesem Fall."
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