Goslar. Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Goslar weist auf das Gesetz zur Änderung des Kammergesetztes für die Heilberufe in der Pflege vom 17. Dezember 2019 hin. In der Gesetzesänderung werden diese aufgefordert, ihre Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beim zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Dies teilt der Landkreis Goslar mit.
Zusätzlich sei eine schriftliche Anzeige mit Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsortes sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren anzugeben. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Internetseite des Landkreises Goslar (www.landkreis-goslar.de) zu finden. Diese Anzeige müssen alle Heilpraktiker bis zum 1. März 2020 vorgenommen haben.
Weitere Auskünfte bezüglich der Meldepflicht erteilt der Landkreis Goslar, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Dahl, Heinrich-Pieper-Str. 9, 38640 Goslar, Telefon (05321) 700 855.
Gesetzesänderung: Meldepflicht für Heilpraktiker
Betroffen sind Heilpraktiker, die bereits vor dem 1. Januar 2020 eine anzeigepflichtige Tätigkeit im Landkreis Goslar ausgeübt haben und weiterhin ausüben.
Symbolbild. | Foto: Pixabay
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