Gesundheitsamt informiert über Masern-Impfpflicht

Masernschutzgesetz soll präventiv wirken und die Ausbreitung der Infektionskrankheit verringern.

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Symbolfoto. | Foto: Anke Donner

Goslar. Masern sind hoch ansteckend und können, wenn es besonders schlimm verläuft, sogar tödlich enden. Um den Schutz vor dieser Infektionskrankheit bestmöglich zu erhöhen, hat die Bundesregierung das Masernschutzgesetz verabschiedet. Es ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.



Seit diesem Zeitpunkt müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft oder immun sind, wenn sie ihren Nachwuchs in einer Kindertagesstätte, einer Schule oder einer vergleichbaren Einrichtung anmelden. Gleiches gilt auch für das Personal in diesen Einrichtungen sowie für die Beschäftigten in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Flüchtlingsunterkünften. Darüber informiert das Gesundheitsamt des Landkreises Goslar.

Kinder müssen geimpft sein


„Kinder oder Mitarbeiter ohne Impfschutz dürfen in den jeweiligen Einrichtungen weder betreut werden noch dort tätig sein“, teilt das Gesundheitsamt des Landkreises Goslar mit. Verstöße gegen die Impflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Wer bereits am Stichtag 1. März 2020 in den genannten Einrichtungen betreut wurde oder dort arbeitete, musste den Nachweis über den vorhandenen Impfschutz bis zum 31. Juli 2022 erbringen. Ursprünglich sollte diese Frist im August 2021 enden, wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie zwei Mal verlängert.

Ausgenommen von den Regelungen des Masernschutzgesetzes sind Menschen, die vor 1971 geboren sind, weil diese mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit Masern infiziert waren. Auch Kinder unter einem Jahr können ohne Nachweis in Einrichtungen aufgenommen werden. Personen, bei denen eine Impfung zu gefährlichen gesundheitlichen Schäden führen würde, sind mit entsprechendem Nachweis ebenfalls von der Impfpflicht ausgenommen.

Nachweis muss online erfolgen


Die Meldung, dass kein ausreichender Masernschutz durch Impfungen oder natürliche Infektion vorhanden ist, hat im Landkreis Goslar über das Meldeportal www.mebi-niedersachsen.de zu erfolgen. Dies hat der Landkreis Goslar mit Allgemeinverfügung vom 5. August 2022 festgelegt. Meldungen, die das Gesundheitsamt auf anderem Wege können leider nicht berücksichtigt werden.

Auf der Internetseite www.landkreis-goslar.de können die wichtigsten Informationen rund um die Masernschutzimpfung aufgerufen werden. Unter anderem steht auch eine ärztliche Bescheinigung zum Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes als Vordruck zur Verfügung.


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