Götz für reduzierten Mehrwertsteuersatz für Online- Zeitungen


Die CDU-Landtagsfraktion hat die rot-grüne Landesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für Online-Angebote von Zeitungen ebenfalls der reduzierte Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent gilt. Foto: Anke Donner



Goslar. Der CDU-Landtagsabgeordnete Rudolf Götz hat Rot-Grün vorgeworfen, die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes für E-Paper und Online-Zeitungen im Sinne auch der niedersächsischen Verlage zu blockieren.

In einem entsprechenden Antrag hatte die CDU-Landtagsfraktion die rot-grüne Landesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für Online-Angebote von Zeitungen ebenfalls der reduzierte Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent gilt – wie es für gedruckte Zeitungen in Deutschland bereits üblich ist. „Anstatt unserem Antrag zuzustimmen und damit auch niedersächsische Verlage zu unterstützen, wollen SPD und Grüne den Vorschlag offensichtlich verwässern und die Initiative abwürgen“, sagt der Abgeordnete mit Blick auf den rot-grünen Änderungsantrag. Dort heißt es nun, dass die Landesregierung den Antrag zur Absenkung der Mehrwertsteuer prüfen und „in geeigneter Weise“ politisch unterstützen soll. „Mit dieser windelweichen Formulierung ist den Verlagen nicht geholfen“, kritisiert Rudolf Götz, „wenn eine Sache gelingen soll, muss man das auch klar fordern“.

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Der CDU-Landtagsabgeordnete Rudolf Götz. Foto: CDU



Angesichts der inzwischen überwiegend gemischten Nutzung von Print- und Online-Medien sei die Angleichung der reduzierten Steuersätze überfällig. Die unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung gerade von Kombinationen aus gedruckten und elektronischen Abos führe bei den Verlagen zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten. Götz: „Während die SPD über ihre diversen Medienbeteiligungen rund zwei Millionen Euro im Jahr einstreicht, ist sie nicht bereit, sich für die Belange der Verlage einzusetzen.“


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