Goslar. Der Landkreis Goslar weist darauf hin, dass ab dem morgigen Freitag, 1. Mai 2026, wieder seine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Grundwasser greift.
Mit der Verfügung untersagt die Kreisverwaltung bis zum 30. September - zunächst nur in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr - die Beregnung und Bewässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten aber auch Sportanlagen, wie Fußball- und Golf-, Hockey- und Tennisplätzen mit Grundwasser (Brunnen) und Wasser aus Oberflächengewässern. Die Untersagung gilt sowohl für erlaubnisfreie, als auch für zugelassene Wasserentnahmen.
Wasser geht verloren
Der Landkreis erinnert daran, dass Wasser, das unter anderem zum Gießen der Blumen oder zum Bewässern des heimischen Rasens genutzt wird, für den Wasserhaushalt verloren geht. Dies gilt umso mehr in der Zeit zwischen 10 bis 18 Uhr, weil das eingesetzte Wasser durch die hohe Verdunstungsrate den Pflanzen in dieser Zeit nur zu einem geringen Teil zugutekommt. Gleiches gilt natürlich auch für die Beregnung von Park- und Sportanlagen.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügungen kann dem digitalen Amtsblatt des Landkreises Goslar vom 26. Juni 2025 entnommen werden. Zu finden ist dieses auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-goslar.de in der Rubrik „Amtsblatt“.

