Gefälschte Lidl-Seite: Polizei warnt vor dreister Betrugsmasche

Die Polizei warnt vor Fake-Shops und erklärt, worauf Verbraucher achten sollten.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Region. Die Polizei warnt aktuell vor Online-Fake-Shops, die sich kaum von seriösen Verkaufsseiten unterscheiden lassen. Wie leicht Verbraucher dabei getäuscht werden können, zeigt ein aktueller Fall aus dem Landkreis Gifhorn.



Eine Frau war im Internet auf eine Seite gelangt, die dem Onlineauftritt von Lidl täuschend ähnlich sah. Im Glauben, sich auf der echten Internetseite des Unternehmens zu befinden, bestellte sie einen Tischgrill und bezahlte mit ihrer Visa-Karte. Zunächst bemerkte sie keine Auffälligkeiten.

Kreditkartenabrechnung machte die Frau misstrauisch


Erst bei der Kontrolle ihrer Kreditkartenabrechnung stellte die Frau fest, dass die Zahlung unter dem Namen eines anderen Unternehmens aufgeführt war. Sie nahm daraufhin Kontakt zu der Firma auf. Dort erfuhr sie, dass sie bereits die fünfte Person an diesem Tag war, die sich wegen einer entsprechenden Abbuchung meldete.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurde der Firmenname von bislang unbekannten Tätern missbräuchlich für die Abwicklung beziehungsweise Verschleierung der Zahlungen verwendet. Das Konto, auf dem das Geld eingegangen war, existiert inzwischen nicht mehr. Die Ermittlungen zu den Betreibern der Internetseite und zum Verbleib des Geldes dauern an.

Polizei und Discounter warnen


Der Fall aus dem Landkreis Gifhorn zeigt, wie professionell solche Fake-Shops inzwischen aufgemacht sein können. Die Polizei warnt deshalb eindringlich vor der Betrugsmasche und gibt Verbrauchern konkrete Hinweise, wie sie gefälschte Verkaufsseiten erkennen können. Auch Lidl selbst warnt vor Fake-Webseiten und insbesondere vor gefälschten Lidl-Seiten, die den offiziellen Internetauftritt des Unternehmens nachahmen.

Woran lassen sich Fake-Shops erkennen?


Besonders wichtig ist ein genauer Blick auf die Internetadresse. Bei gefälschten Shops unterscheidet sich die Domain häufig nur geringfügig von der echten Adresse – etwa durch einzelne Buchstaben, Zahlen oder zusätzliche Zeichen.

Wer über eine Werbeanzeige, einen Link in einer E-Mail oder einen Beitrag in sozialen Netzwerken auf ein Angebot aufmerksam wird, sollte die Internetadresse des Händlers möglichst selbst in den Browser eingeben.

Auch auffällig günstige Preise, sprachliche Fehler sowie fehlende oder widersprüchliche Angaben im Impressum können Warnzeichen sein. Vor einer Bestellung kann es außerdem helfen, nach dem Namen des Anbieters zusammen mit Begriffen wie „Erfahrungen“ oder „Fake-Shop“ zu suchen.

Die Polizei empfiehlt zudem, die Internetadresse mithilfe des Fakeshop-Finders der Verbraucherzentrale zu überprüfen.

Was tun, wenn bereits bezahlt wurde?


Wer den Verdacht hat, auf einen Fake-Shop hereingefallen zu sein, sollte schnell reagieren. Nach einer verdächtigen Kreditkartenzahlung sollte unverzüglich die Bank oder das Kreditkartenunternehmen kontaktiert werden. Dort kann geprüft werden, ob eine Rückbuchung möglich ist. Gegebenenfalls sollte die Karte gesperrt werden.

Wichtig ist außerdem, Beweise zu sichern. Dazu gehören die Internetadresse des Shops, Bestell- und Zahlungsbestätigungen, E-Mails, Screenshots sowie die Angaben auf der Kreditkarten- oder Kontoabrechnung. Anschließend sollten Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten.

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