Goslar. Seit 2021 hat Goslar mit Urte Schwerdtner von der SPD eine neue Oberbürgermeisterin. Die Wahl ging allerdings damals knapp aus, so kam es zu einer Stichwahl mit dem bis dato amtierenden Oberbürgermeister Oliver Junk von der CDU. Diese fand dann im September statt. Allerdings wurde der Wahlkampf Junks durch ein Disziplinarverfahren überschattet, welches die SPD-geführte Kommunalaufsicht des Niedersächsischen Innenministeriums kurz vor der Stichwahl eröffnete. Eine "schmutzige Wahlkampf-Kampagne", wie er damals kritisierte. Der Ex-OB brachte deswegen eine Klage ein, am heutigen 18. Januar kam es zum Prozess.
Der Prozess fand vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht statt, auch wenn das Disziplinarverfahren bereits im Januar 2023 eingestellt worden ist. Dies war ohne Sanktionen geendet. Als Begründung wurde damals angegeben, dass Junk das Amt des Oberbürgermeisters mittlerweile schließlich gar nicht mehr bekleiden würde.
Ganz so wollte Junk das aber nicht stehenlassen. Deswegen klagte er gegen die Einstellung seines Verfahrens. Dies sei sicherlich "eher unüblich", wie Junk im Gespräch mit regionalHeute.de erklärt. Er lehrt mittlerweile als Professor für Verwaltungsrecht mit Fachgebiet Kommunalrecht an der Hochschule Harz in Halberstadt.
Er habe sich zur Klage entschieden, da es ihm nicht um die Einstellung des Verfahrens gegangen sei. Vielmehr habe er von Anfang an die Eröffnung des Disziplinarverfahrens gegen ihn während des Wahlkampfs angefochten.
Junk bekommt Recht
"Ich bin heute sehr fröhlich aus dem Gerichtsaal in Braunschweig herausgegangen, weil das Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Eröffnung des Disziplinarverfahrens gegen mich, das ja inzwischen eingestellt ist, kurz vor der Wahl rechtswidrig war", berichtet der Ex-OB.
Im Rahmen des Disziplinarverfahrens sind Dienstverstöße beanstandet worden. Dies sei auch korrekt, dahingehend stimmte das Braunschweiger Verwaltungsgericht dem Innenministerium zu. Dabei hätte es sich allerdings eher um Bagatellen gehandelt. Beispielsweise habe Junk seine Ehefrau mit der Dienstwagen fahren lassen. Das seien allerdings alltägliche Dinge, wie sie in Verwaltungen vorkämen, die sicherlich keines großes Schauprozesses bedürft hätten. Viel gewichtiger sei allerdings die vorgeworfene Aktenmanipulation gewesen beim Bauprojekt "Kattenberg II" (2016), welche während des Wahlkampfes ein schlechtes Licht auf ihn fallen gelassen hätte.
Wie das Verwaltungsgericht nun festgestellt hat, hätte das Disziplinarverfahren so gar nicht eröffnet werden dürfen, da dieser letzte Vorwurfe zum damaligen Zeitpunkt bereits verjährt gewesen sei. Eine juristische Bestätigung der Auffassung, die Junk bereits seit 2021 vertritt.
Doch wie geht es nun weiter?
Was nun nach dem Prozess wird? Vermutlich gar nichts. Junk kann nun endlich einen Schlussstrich unter die Sache ziehen. Nochmal das Amt des Oberbürgermeister in Goslar? Daran hat er kein Interesse. Sollte man also vermuten, das ganze neue Verfahren sei nur der Grundstein für eine neue Kandidatur gewesen, liegt man falsch. Er möchte weiter in Halberstadt bleiben und dort sein Wissen im Verwaltungsrecht weitergeben. Er sei glücklich mit seiner neuen Tätigkeit und so hätte er immerhin ein spannendes Fallbeispiel für seine Studenten bei zukünftigen Vorlesungen.
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