HarzBus schult Fahrer für Fahrgäste mit Handicap

In einem Workshop wurden die aktuellen Regeln vorgestellt - und anhand von Vorführmodellen praktisch getestet.

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Symbolfoto | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Seesen. HarzBus will seine Fahrer für Fahrgäste mit Handicap sensibilisieren. Dazu wurde jetzt extra ein Workshop organisiert, wie die Verkehrsgesellschaft am heutigen Montag mitteilte.


Dabei ging es unter anderem um die Frage, welche elektrisch betriebenen Fahrzeuge überhaupt befördert werden dürfen, wie das Gefährt in den Bus rangiert und wo es sicher abgestellt werden kann. Geleitet wurde der Workshop von Patrik Werner, Geschäftsführer eines Sanitätshauses in Goslar.

Es gibt bundesweite Regeln


Bereits seit 2017 sind per bundesweitem Erlass die Anforderungen für die Beförderung von Krankenfahrstühlen im ÖPNV wie folgt festgelegt: 4 Räder für Kippsicherheit, Feststellbremse an mind. einer Achse, Gesamtgewicht inkl. Fahrer max. 300 kg, Maximale Länge 120cm, Rückwärtseinfahrt in den Bus muss möglich sein. Mitnahmetaugliche Elektromobile sind mit einem einheitlichen Siegel ausgestattet, das in einem geteilten Kreis einen Rollstuhl und einen Bus darstellt.

Fahrgäste mit einem elektrischen Krankenfahrstuhl müssen rückwärts in den Bus einfahren und entgegen der Fahrrichtung auf der Abstellfläche platziert werden. Wenn die Abstellfläche bereits durch weitere Fahrgäste mit Rollator oder Kinderwagen belegt ist, sodass das sichere Abstellen weiterer Gefährte nicht mehr möglich ist, gilt das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Geräte wurden getestet


Werner stellte im Workshop den HarzBus-Fahrern zwei unterschiedliche Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb vor und konnte so auf bauliche Unterschiede aufmerksam machen und verdeutlichen, welche Merkmale die Kleinfahrzeuge aufweisen sollen, damit sie mit dem Bus befördert werden dürfen. Am Ende des Workshops erklärte der Sanitätshausinhaber, dass es bisher kein endgültiges Gutachten zu den erforderlichen Ausstattungsmerkmalen gibt. Die Verkehrsbetriebe können daher auch auf gewisse Anforderungen, wie z. B. eine Vierradbremse bestehen, während Kinderwagen oder Fahrräder sogar ohne Nachweis einer Feststellbremse befördert werden dürfen.

Ob ein Krankenfahrstuhl im Bus befördert werden kann, obliege am Ende der Einschätzung des verantwortlichen Fahrpersonals, teilte HarzBus mit.


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