A39-Ausbau in unserer Region – Hier könnten die fehlenden Gelder herkommen

Für den Bau des neuen Autobahn-Abschnitts besteht rechtlich grünes Licht. Nur wie soll er bezahlt werden? Ein Gesetz könnte die Finanzierung möglich machen.

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Der nächste Abschnitt der A39 soll im Landkreis Gifhorn gebaut werden (Symbolbild).
Der nächste Abschnitt der A39 soll im Landkreis Gifhorn gebaut werden (Symbolbild). | Foto: Matthias Kettling

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Region. Erst war der Jubel bei den Befürwortern groß, dann folgte die Ernüchterung: Nach Jahrzehnten des Wartens hatte das Bundesverwaltungsgericht als oberste Instanz Anfang Juli grünes Licht gegeben für den Ausbau der Autobahn A39. Also zumindest für den Bau des neuen Abschnitts im Landkreis Gifhorn von Weyhausen bis Ehra. Es ist das nächste vorgesehene Teilstück der Autobahn, die irgendwann einmal unsere Region auf direktem Wege mit dem Raum Lüneburg/Hamburg verbinden soll. Auf diese für das deutschlandweit größte Autobahn-Neubauprojekt positive Nachricht folgte nur eine Woche später der Dämpfer: Der Baubeginn ist nicht absehbar. Es fehlt dem Bund das nötige Geld dafür. Es scheint aber offenbar bereits ein nächster Hoffnungsschimmer am Horizont.



Im Bundeshaushalt 2027 und der Finanzplanung bis 2030 seien nicht genug Mittel vorgesehen, um solche neuen Projekte zu finanzieren, teilte das Bundesministerium für Verkehr Mitte Juli mit. Doch, wie regionalHeute.de damals bereits berichtete, ruhen Hoffnungen für den baldigen Baubeginn auf einem Gesetzesentwurf. Dieses Bundesfernstraßenfinanzierungsänderungsgesetz soll die Autobahn GmbH bald mit neuen Möglichkeiten ausstatten.

Autobahn GmbH soll finanziell unabhängiger vom Bundeshaushalt werden


Die Autobahn GmbH ist für die Planung und den Betrieb sowie für Aus- und Neubau der Autobahnen zuständig. Dabei ist sie finanziell vom Bundeshaushalt abhängig – zumindest noch. Mit dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz, das sich noch im Entwurfsstatus befindet, würde sich das ändern.

Dort heißt es: "Die Finanzierung der Autobahn GmbH erfolgt bisher ausschließlich aus dem Bundeshaushalt und ist an die jährliche Haushaltsaufstellung gebunden." Weiter oben im Text steht dort die Feststellung: "In den vergangenen Jahren wurden die Investitionen in die Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung zwar kontinuierlich gesteigert. Trotzdem bestehen weiterhin erhebliche Herausforderungen, um den zunehmenden Sanierungsbedarf aufzulösen."

Autobahn GmbH soll Kredite aufnehmen können


Im Vorwort für diesen Entwurf heißt es zudem, dass der aktuelle Koalitionsvertrag vorsieht, eine "überjährige, flexible und verlässliche Finanzierung der Autobahn GmbH des Bundes" zu garantieren. Die Gesellschaft, die auch den A39-Abschnitt im Landkreis Gifhorn bauen wird, soll also einen größeren finanziellen Handlungsspielraum bekommen. Dieser basiere auf einem "Drei-Säulen-Modell". Demnach soll die Autobahn GmbH "begrenzt kreditfähig werden." Sie werde "ausdrücklich ermächtigt, zukünftig Fremdkapital (Kredite, Anleihen) aufzunehmen bzw. zu begeben", heißt es dort. Das "bisherige Verbot der Aufnahme von Krediten am Markt" werde gestrichen.

Außerdem – das ist eine weitere der drei Säulen – sollen der Autobahn GmbH Einnahmen aus der Lkw-Maut zur Verfügung gestellt werden. Ein Teil der Maut soll also an die GmbH fließen, damit diese ihren Schuldendienst erfüllen kann. Als dritte Säule des Modells ist obendrein privates Kapital vorgesehen.

Kurzum: Mit diesem neuen Gesetz, wenn es in Kraft tritt, wäre die Autobahn GmbH nicht mehr nur auf den Bundeshaushalt angewiesen. Von diesem unabhängig könnte sie dann – auf Kredit – Projekte angehen wie etwa den Bau des A39-Abschnitts im Landkreis Gifhorn.

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