Harzkliniken lockern Corona-Besuchseinschränkungen

Es darf wieder mehr Besuch als eine Person am Tag empfangen werden. Test- und Maskenpflicht bleiben aber bestehen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Landkreis Goslar. Vor dem Hintergrund der sich zunehmend entspannenden Corona-Entwicklung entfallen weitgehend die notwendig gewordenen Einschränkungen für Besuche von Patienten in allen Standorten der Asklepios Kliniken in der Region, also in den Harzkliniken und in der Klinik Schildautal Seesen. Das teilt die Asklepios Harzkliniken GmbH in einer Pressemeldung mit.



Zuletzt galt dort die „1:1:1-Regel“, das bedeutete: Möglich war bisher nur ein Besucher pro Patient pro Tag für maximal eine Stunde, den der Patient vorab namentlich benennen musste.

"Wie vor der Corona-Zeit"


Nun gilt wieder: In den Harzkliniken darf jeder Patient dort ab sofort nunmehr wieder umfassend Besuch empfangen, wie vor der Corona-Zeit, zwischen 11 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr, jeweils zwei Besucher. Auf den Isolations-Stationen und Intensivstationen sind aufgrund erhöhter Sicherheits- und Schutzvorkehrungen Besuche nur nach vorheriger Absprache im Einzelfall möglich.

Auch in der Asklepios Klinik Schildautal entfallen die Besuchseinschränkungen, dies tritt dort am kommenden Montag, 13. Februar, in Kraft. Das Besuchsverbot gilt indes weiterhin für den Corona-Isolationsbereich. Besuche auf der Intensivstation sind nur nach telefonischer Anmeldung möglich.

Gesetzlich erforderlich


Besondere Schutzmaßnahmen, die nach wie vor gesetzlich erforderlich sind: Der Besucher muss an allen Asklepios Kliniken in der Region Harz einen bezüglich Corona gültigen negativen Nachweis über einen Antigen-Schnelltest mitbringen, zudem eine FFP2-Maske, die er in der Klinik tragen muss. In den Asklepios Kliniken gilt nach wie vor als Corona-Hygieneschutzmaßnahme eine Maskenpflicht.

Bei Palliativ-/präfinalen Corona-Patienten, also denjenigen, die unmittelbar im Sterben befindlich sind, erfolgt die Abstimmung dann jeweils über die Station und die Freigabe zu einem Besuch durch den zuständigen Chefarzt beziehungsweise den Ärztlichen Direktor. Angehörige, die dies betrifft, sollten gegebenenfalls auch direkt mit dem Chefarzt den Kontakt suchen, um Einzelheiten dazu zu klären.


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