Ausnahmegenehmigung für ukrainische Fahrzeuge: Landkreis ruft Meldung zurück

Halter können jetzt eine entsprechende Genehmigung beantragen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Goslar. In einer Pressemitteilung am gestrigen Mittwoch, informierte der Landkreis Goslar über die Möglichkeit, dass Ausnahmegenehmigungen für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland beim Straßenverkehrsamt beantragt werden können. Diese Meldung wurde am heutigen Donnerstag von der Kreisverwaltung widerrufen.



Hintergrund für den Widerruf der Meldung sei eine anstehende Sitzung des zuständigen Bund-Länder-Fachausschusses, während der gegebenenfalls über neue Richtlinien bezüglich der Zulassung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland entschieden werde. Dies könnte dazu führen, dass die in der gestern veröffentlichten Pressemitteilung kommunizierten Informationen auf einem veralteten Stand seien, teilte der Landkreis mit.

Sobald neue Bestimmungen feststehen oder alternativ die bisherige Verfahrensweise bestätigt wird, werde die Kreisverwaltung darüber informieren, wie Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine hinsichtlich ihrer Fahrzeuge im Landkreis Goslar künftig handeln müssen.


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