Kooperation der Kreiswirtschaftsbetriebe Wolfenbüttel und Goslar?

von Alec Pein


Am 17. Februar berät der Ausschuss der Kreiswirtschaftsbetriebe über eine mögliche Kooperation zwischen den Betrieben Wolfenbüttel und Goslar. Symbolfoto: Anke Donner
Am 17. Februar berät der Ausschuss der Kreiswirtschaftsbetriebe über eine mögliche Kooperation zwischen den Betrieben Wolfenbüttel und Goslar. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Goslar/Wolfenbüttel. Eine interkommunale Zusammenarbeit der Kreiswirtschaftsbetriebe Wolfenbüttel und Goslar soll laut Ausschussvorlage geprüft werden. Am 17. Februar soll im Betriebsausschuss der Kreiswirtschaftsbetriebe über eine entsprechende Machbarkeitsstudie beraten werden.

Inhalt der Machbarkeitsstudie sei die Bildung eines Zweckverbandes zwischen den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel, der landkreisübergreifend erarbeitet werden soll. In den vergangenen Monaten habe bereits ein Austausch zwischen den Landkreisen stattgefunden. In Wolfenbüttel stand die Kooperation im Ausschuss der Wirtschaftsbetriebe bereits auf der Tagesordnung (regionalHeute.de berichtete): Dort wurde die kostspielige Machbarkeitsstudie, die mit 60.000 Euro beziffert wurde, als unverhältnismäßig bezeichnet. Goslars Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk twitterte seine Meinung zu dem Thema: Demnach sollte man "mal mit dem Landkreis Harz sprechen" weil dort "mehr Kraft" sei.

Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen sollen die Eigenbetriebe der Kreiswirtschaftsbetriebe möglichst vollständig in einen neu zu gründenden Zweckverband eingebracht werden. Dabei blieben die derzeitigen Aufgaben- und Organisationsstrukturen der beiden Betriebe erhalten, jedoch könnten sich die Betriebe in einigen punkten gegenseitig fördern. So seien mögliche Synergieeffekte zum Beispiel die gemeinsame Sickerwasserentsorgung, die Verbesserung der Konditionen durch Ausschreibung von Sachgütern im Verbund oder die Steigerung von Vermarktungserlösen durch gebündelte Abfall- und Wertstoffmengen. Zudem könnte gegenseitige personelle Unterstützung stattfinden oder Spezialfahrzeuge gemeinsam genutzt werden. Die tatsächlichen Synergieeffekte und Wirtschaftlichkeitsgewinne können erst dann verifiziert werden, so die Verwaltung, wenn ein Ergebnis einer Machbarkeitsstudie vorliegt.


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