Goslar. Am heutigen Montag hat der Goslar-Shuttle seine Fahrt aufgenommen. Gäste können ab sofort ihr Fahrzeug am Osterfeld parken und kostenfrei mit dem Kleinbus zum Schuhhof und der Kaiserpfalz fahren – und zurück. Das befristete Shuttle-Angebot steht bis voraussichtlich Ende April 2023 zur Verfügung, wie die Stadt in einer Pressemitteilung berichtet.
Zwischen den neu eingerichteten Haltestellen Osterfeld, Schuhhof und der Haltestelle Hoher Weg/Kaiserpfalz verkehrt der Achtsitzer montags bis samstags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr. Dabei verkehrt der Kleinbus nicht nach festem Fahrplan, sondern fährt die Haltestellen als Park-and-Ride-Verkehr zirka im 12- bis 15 Minuten-Takt ständig an. Aufgrund des am Schuhhof stattfindenden Kunsthandwerkermarktes fährt der Bus an diesem Samstag ersatzweise über den Jakobikirchhof.
Weniger CO₂ - Verkehr soll entlastet werden
Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner befürwortet das Shuttle-Angebot. "Mit Hilfe dieser Maßnahme leisten wir einen Beitrag dazu, CO₂ durch unnötige Parkplatzsuche einzusparen, den Verkehr in der Innenstadt zu entlasten und gleichzeitig den Gästen stressfreies Shoppen und kostenfreies Parken zu ermöglichen", sagt die Oberbürgermeisterin. Anne Sagner, Geschäftsführerin der Stadtbus Goslar GmbH, erläutert: "Unser Ziel ist es, die Frequenz der Innenstadt durch einen Shuttle-Verkehr zwischen dem Parkplatz am Osterfeld und der Fußgängerzone zu verkürzen und gleichzeitig dem Parkplatzproblem in der Innenstadt eine unkomplizierte Alternative entgegenzusetzen."
Mit dem Goslar-Shuttle sei nach langer Vorarbeit die erste Maßnahme angelaufen, die im Rahmen der Strategieworkshops zur Innenstadtentwicklung im Rahmen des Sofortprogramms "Perspektive Innenstadt!" angeregt wurde.
Die Stadt Goslar hat für das Goslar-Shuttle sowie für acht weitere Maßnahmen Förderanträge im Rahmen des Sofortprogramms des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gestellt. Die Bewilligungsbescheide der NBank stehen noch aus. Das Programm soll die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie lindern. Ziel ist es, neue Nutzungen und Aufenthaltsqualitäten in der Innenstadt zu ermöglichen, Beiträge zur Digitalisierung und Klimaschutz zu leisten und der Gefahr einer zunehmenden Verödung der Innenstädte entgegenzuwirken. Dabei wird für investive und nicht-investive Maßnahmen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgabe gewährt.
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