Goslar. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Erlass vom 18. März die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Goslar genehmigt. Darüber informiert die Stadt in einer Pressemeldung.
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Die Haushaltssatzung wurde am 21. März nach den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und den Bestimmungen der Hauptsatzung bekanntgemacht. Im Anschluss an die Verkündung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan mit seinen Anlagen noch bis zum 2. April öffentlich ausgelegt.
Anfang April tritt Haushalt in Kraft
Die Haushaltssatzung tritt am Tag nach Beendigung der Auslegung des Haushaltsplans in Kraft. Die Haushaltssatzung kann im Amtsblatt der Stadt Goslar eingesehen werden.
Hier kann man ihn einsehen
Der Haushaltsplan 2024 liegt mit seinen Anlagen vom 21. März bis einschließlich 2. April im Verwaltungsgebäude Wallstraße 1B/Haushalt und Controlling, Zimmer 01.007 öffentlich aus. Der fortgeschriebene Beteiligungsbericht ist Anlage des Haushaltsplans und kann eingesehen werden. Daneben sind die Unterlagen auch im Internet unter https://www.goslar.de/stadt-und-verwaltung/verwaltung/finanzen-haushaltsplaene veröffentlicht.
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