Landkreis: Installation von Rauchwarnmeldern ist Pflicht


Verantwortlich für die Installation seien die Eigentümer. Symbolbild: Anke Donner
Verantwortlich für die Installation seien die Eigentümer. Symbolbild: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Seit dem 1. Januar 2016 besteht nach der Niedersächsischen Bauordnung die Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern. Die Pflicht gilt für alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Fluren, die auch als Rettungsweg dienen. Dies berichtet der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung.


Besonders jetzt zur Weihnachtszeit würden Kerzen und Weihnachtsbäume eine Brandgefahr darstellen. Rauchwarnmelder könnten dabei lebensrettend sein, denn sie würden vor giftigem Brandrauch warnen, den der Mensch selber kaum wahrnehmen könne. Wichtig sei, dass sie richtig installiert sind und regelmäßig gewartet werden.

Verantwortlich für die Installation seien die Eigentümer. Markus Finck und Uwe Heinrich, Brandschutzprüfer beim Landkreis Goslar, erklären: „Für die Instandhaltung der Rauchwarnmelder sind allerdings die Bewohner selbst zuständig und nur von dieser Pflicht befreit, wenn sie der Eigentümer selbst übernimmt“. Gezielte Kontrollen in Wohngebäuden zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, würden grundsätzlich nicht vorgenommen, Finck und Heinrich weisen jedoch ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Installation hin.
Kreisbrandmeister Uwe Fricke spricht aus Erfahrung, wenn es um die Bedeutung und den Nutzen von Rauwarnmeldern geht: „Rauchmelder, das erleben wir in der täglichen Arbeitspraxis, sind Lebensretter. Schwerwiegende Folgen, die Leib und Leben bedrohen, konnten bereits vielfach durch korrekt installierte und funktionierende Rauchwarnmelder verhindert werden. Deshalb appelliere ich auch an alle Bürgerinnen und Bürger der Pflicht zur Installation unbedingt Folge zu leisten“, berichtet Kreisbrandmeister Fricke.

Für eine Schadensregulierung im Brandfall empfehle es sich gegenüber der Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung, das Montieren der Warnmelder in Verbindung mit Einbau- und Wartungspflichten sorgfältig zu dokumentieren. Rauchwarnmelder mit den empfohlenen Leistungsmerkmalen der DIN EN 14604 seien in Fach- und Baumärkten für kleines Geld erhältlich. Weitere Informationen und eine Beraterbroschüre finden Verbraucher unter www.rauchmelder-lebensretter.de und auf der Internetseite des Landkreises Goslar www.landkreis-goslar.de


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