Landkreis unterstützt Projekt für junge Straftäter

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Der Landkreis Goslar unterstützt das Projekt Regenbogen mit 58.000 Euro. Foto: Anke Donner
Der Landkreis Goslar unterstützt das Projekt Regenbogen mit 58.000 Euro. Foto: Anke Donner | Foto: Anke donner

Goslar. Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am Montag dazu entschieden das Projekt Regenbogen, eine ambulante, sozialpädagogische Stelle für junge Straffällige, auch weiterhin zu unterstützen. Und nicht nur das. Der Landkreis will die Zuwendung um 10.700 Euro auf 58.000 Euro erhöhen.


Der Zuschuss dient der anteiligen Finanzierung der ambulanten sozialpädagogischen Angebote für junge Straffällige, die von derDeutschen Angestellten-Akademie GmbH Goslar (DAA) angeboten werden. Auch das Land Niedersachsen unterstützt das Programm finanziell.

Laut Kreisverwaltung sei das Jugendamt, das beim Landkreis Goslar angesiedelt ist, nach Maßgabe des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) verpflichtet, an den Strafverfahren nach dem JGG mitzuwirken. Frühzeitig sei innerhalb dieser Verfahren zu prüfen, ob Jugendhilfeleistungen unterstützend für die Delinquenten in Betracht kommen.Zu diesen Jugendhilfeleistungen gehört das Projekt Regenbogen, welches seitJahren zum festen Bestandteil der ambulanten Leistungen für junge Straffällige gehöre und auchvon den Jugendgerichten unterstützt werde.

Rückfälle und Straftaten vermeiden


Seit vielen Jahren sei der Anbieter ein zuverlässiger Kooperationspartner unter anderem in der Jugendhilfe, argumentiert die Kreisverwaltung.Mit der fortgeführten und erhöhten Zuwendung an die DAA könne gewährleistet werden, dass die erzieherischen Möglichkeiten der Jugendhilfe genutzt werden können, um im Jugendstrafverfahren weiterhin in verstärktem Umfang auf Freiheit entziehende Maßnahmen verzichten zu können. Rückfälle und weitere mögliche Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten sollen so vermieden werden.

Im Jahr 2017 wurde beispielsweise mit 20 straffälligen Jugendlichen ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt. 70 Jugendliche absolvierten im Rahmen einer Betreuungsweisung des Jugendgerichts einen sozialen Trainingskurs.




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