Maßnahmen an Brücken: Beeinträchtigungen auf zwei Bundesstraßen

Es kommt an zwei Tagen jeweils zu zeitweisen Sperrungen je einer Richtungsfahrbahn.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Harz. Aufgrund von Maßnahmen zum Brücken-Monitoring kommt es in der kommenden Woche zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs an zwei Stellen im Landkreis Goslar. Das berichtet die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in einer Pressemitteilung.



Die Unterführung (Brückenbauwerk „Mü9“) der Bundesstraße 243 Im Zuge der Bundesstraße 242 wird im Auftrag der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Goslar mit Messsensoren für ein Brücken-Monitoring versehen. Am Montag, 3. Februar, kommt es deshalb zu zeitweisen Sperrungen je einer Richtungsfahrbahn. Zunächst wird am Morgen die Fahrtrichtung zur Autobahn 7 gesperrt, im Verlauf des Tages wechselt die Seite und die entgegengesetzte Fahrbahn wird gesperrt. Installiert wird aufgrund der günstigen Lage eine Photovoltaik-Anlage, die das System mit Strom versorgt.

Maßnahme am Mittwoch


Ebenfalls für ein Monitoring vorgesehen ist die Unterführung der Bundesstraße 82 im Zuge der Bundesstraße 248 bei Hahausen. Für die Montage der Messsensoren am Bauwerk wird der Verkehr am Mittwoch, 5. Februar, per Ampel geregelt. Auch hier wird aufgrund der günstigen Lage eine Photovoltaik-Anlage installiert, die das System mit Strom versorgt.

Erfasst werden bei beiden Messungen kontinuierlich mittels Sensortechnik neben Temperaturen auch eventuelle Höhenänderungen am jeweiligen Bauwerk. Der geplante Messzeitraum erstreckt sich voraussichtlich über mehr als 30 Monate.

Zum Hintergrund


Zum Teil tragen Brücken auch enorme Lasten. Verkehr, Wind, Temperaturwechsel, Korrosion und die hiesigen Umwelteinflüsse können mitunter starke Bewegungen verursachen. Ein Brücken-Monitoring bietet eine zusätzliche Möglichkeit zur permanenten Überwachung von Bauwerken in Echtzeit. Brücken und Teilbauwerke werden von der Landesbehörde fortlaufend überwacht. Es gibt die jährliche Sichtprüfung, die Hauptprüfung (alle sechs Jahre), die einfache Prüfung (immer drei Jahre nach einer Hauptprüfung), Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfungen – zum Beispiel nach schweren Unwettern, schweren Unfällen, Überflutungen oder ähnlichem) sowie Prüfungen nach besonderen Vorschriften.

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Goslar bittet alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme.

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