Millionen-Investitionen für den ÖPNV


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner



Region. Die SPD-Landtagsabgeordneten Petra Emmerich Kopatsch und Dr. Alexander Saipa teilten heute mit, dass der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Niedersachsen in diesem Jahr mit Millionen-Investitionen weiter wesentlich verbessert werde. Mit einem Gesetz zur Fortschreibung des Nahverkehrsgesetzes stocke die rot-grüne Regierungskoalition die Mittel für den ÖPNV weiter auf. 90 Millionen Euro seien wie bisher für die Schülerverkehre in den Regionen des Landes vorgesehen und würden Planungssicherheit schaffen.

Weitere 20 Millionen Euro sind zusätzlich für vielfältige Verbesserungen des ÖPNV insgesamt, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel im ländlichen Raum, vorgesehen. "Für uns ist besonders wichtig, dass es uns Abgeordneten gelungen ist, für die Region Braunschweig fast 28 Mio mehr als bisher zu erstreiten. Das bedeutet auch für unsere Schienenverkehre, dass wir beispielsweise Züge, die bisher im Zweistundentakt fahren, ab 2017 im Einstundentakt verkehren lassen könnten. Das ist ein wesentlicher Fortschritt für unsere Region", so Emmerich-Kopatsch und Saipa. "Zudem stehen stehen wir zu einem verlässlichen Schülerverkehr im Landkreis Goslar. Daher sind knapp 1,1 Mio Euro für den Landkreis Goslar vorgesehen", erklärt der Landtagsabgeordnete Dr. Alexander Saipa.

Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes



Die Landtagsabgeordnete Petra Emmerich-Kopatsch ergänzt: "Dazu kommen für unseren Landkreis neue weitere knapp 600.000 Euro , die wir in den Verhandlungen zum Gesetz erreichen konnten. Dieses Geld soll unserer Meinungen nach für die Verbesserung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes in unserem Landkreis eingesetzt werden“, so die beiden Landtags- und Kreistagsabgeordneten.

Der Landkreis erhält das Geld zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen der verbilligten Schülerverkehre, machen Emmerich-Kopatsch und Saipa deutlich. „Die Mittel aus dem Zuschuss der sogenannten zweiten Säule des Nahverkehrsgesetzes sollen insbesondere für die Entwicklung von ÖPNV-Angeboten im Rahmen der flexiblen Bedienformen verwendet werden", erklären beide Abgeordneten das von der SPD initiierte Vorhaben.

Diese Mittel dürfen auch für andere Maßnahmen der jeweiligen kommunalen Aufgabenträger eingesetzt werden, mit denen der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr qualitativ oder quantitativ weiterentwickelt wird. Dies kann beispielsweise auch Rabattierungen für den Sekundarbereich II in der Schülerbeförderung bedeuten.


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