Motorradkontrolle ergab 154 Geschwindigkeits-Verstöße


Am vergangenen Sonntag führte die Polizeiinspektion Goslar mit Unterstützung des Landkreises Goslar, der Johanniter Unfallhilfe und dem TÜV-Nord eine Motorradkontrolle durch. Hierbei wurden 154 Geschwindigkeits-Verstöße festgestellt. Foto: Polizei
Am vergangenen Sonntag führte die Polizeiinspektion Goslar mit Unterstützung des Landkreises Goslar, der Johanniter Unfallhilfe und dem TÜV-Nord eine Motorradkontrolle durch. Hierbei wurden 154 Geschwindigkeits-Verstöße festgestellt. Foto: Polizei | Foto: Polizei GS



Landkreis. Am vergangenen Sonntag führte die Polizeiinspektion Goslar mit Unterstützung des Landkreises Goslar, der Johanniter Unfallhilfe und dem TÜV-Nord eine Motorradkontrolle durch. Unter dem Motto "Sicher durch den Harz", einer Kooperation mit den Ländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Polizeiinspektion Northeim/Osterode, wurden an vier Orten Verkehrskontrollen durchgeführt.

An drei der Orte wurde mit einem mobilen Messwagen die Geschwindigkeit festgestellt. An dem vierten Ort wurde eine Geschwindigkeitsmessung in Verbindung mit einem Anhaltekommando eingerichtet. An diesem Ort wurden auch allgemeine Kontrollen von motorisierten Zweiradfahrern und- fahrerinnen durchgeführt. Im Fokus war der Zustand der Motorräder, der häufig durch Um- und Anbauten, die auch negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben können, so verändert ist, dass die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erlischt. War der Motorradverkehr bis Mittag noch recht rege, ließ er doch bedingt durch einige Schauer, die im Landkreis niedergingen zum Nachmittag merklich nach, teilte die Polizei mit. Im Zuge der Kontrollen wurde auch insbesondere auf die Gefahren des Motorradfahrens im Harz hingewiesen, die aktuellen Unfallzahlen dargestellt und der diesjährige Flyer der oben genannten Aktion "Sicher durch den Harz" ausgehändigt. Die präventiven Gespräche wurden durch ein eingerichtetes Infomobil mit verschiedenen Themenbereichen, wie Erste Hilfe, anonymisierten Unfallbildern dieses Jahres und typischen Veränderungen am Motorrad und deren ordnungsrechtlichen Folgen, abgerundet.

Viele Motorradunfälle machen Kontrollen notwendig


Eine immer noch hohe Anzahl von Verkehrsunfällen mit Motorradbeteiligung machen diese Art der Kontrollen erforderlich. Wobei in diesem Zusammenhang auch erwähnt werden muss, dass nahezu die Hälfte der Motorradunfällen von anderen Verkehrsteilnehmern verursacht werden, weil diese die Motorradfahrer nicht erkennen oder deren Geschwindigkeiten falsch einschätzen. Auch für diese Problematik und die Tatsache, dass viele Ausflugs- und Wanderparkplätze ihre Einfahrten in Kurvenbereichen haben, viele Gruppen von Fahrradfahrern und lebensältere Tagestouristen unterwegs sind und auch der Wildwechsel zur Tageszeit nicht zu unterschätzen ist, wurden die Motorradfahrer sensibilisiert.

154 Fahrer zu schnell


Die Ergebnisse der Kontrollen beliefen sich insgesamt auf 154 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hiervon waren mit 106 Verstößen mehr als zwei drittel Motorradfahrer. Auf zwölf der Geschwindigkeitssünder wird ein Fahrverbot zukommen. Die höchste Überschreitung betrug 75 Stundenkilomter, auf diesen Fahrer aus Braunschweig wird ein dreimonatiges Fahrverbot, eine Geldbuße von 600 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg zukommen. Weiterhin wurden 23 Bauartveränderungen, wie fehlende oder zu kleine Spiegel, fehlende Kettenschutzeinrichtungen, nicht eingetragene Federbeine oder Rückstrahler festgestellt. In sechs Fällen war die Abgaseinrichtung, also der "Auspuff", nicht regelkonform und bei 14 Motorrädern war das Kennzeichen nicht korrekt angebracht. In zwei Fällen war das Kennzeichen so manipuliert worden, dass eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs gefertigt wird. Zudem war bei sechs Motorradreifen die Profiltiefe nicht ausreichend. Gegen die betroffenen Fahrer und Fahrerinnen wurden Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen eingeleitet, die Bußgelder und zum Teil auch Punkteeintragungen nach sich ziehen. Ein Motorradfahrer war mit einem sogenannten Stahlhelm unterwegs. Da dieser Helm zum Motorradfahren nicht geeignet ist (hier ist keine ausreichende Schutzwirkung im Falle eines Verkehrsunfalles gegeben), wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Er ließ sich einen anderen, zulässigen Helm zur Kontrollstelle bringen und konnte danach seine Fahrt fortsetzen.


mehr News aus Goslar


Themen zu diesem Artikel


Harz Verkehr Kriminalität Polizei