Goslar. Nach der Niederlage im Streit mit Asklepios vor dem Landgericht Braunschweig (regionalHeute.de berichtete) meldet sich die CDU im Kreis Goslar zu Wort und fordert ein Ende des Rechtsstreites. Dies geht aus einer Stellungnahme des Vorsitzenden der CDU Kreistagsfraktion Bernd Rotzek sowie dem Kreisvorsitzenden der CDU Ralph Bogisch hervor.
„Natürlich sind wir enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens“, teilt der Fraktionsvorsitzende in dieser Stellungnahme mit. „Mit einem solch eindeutigen Ergebnis hat wohl keiner gerechnet“, führt Rotzek aus. „Die Kernfrage, ob das Krankenhaus in Clausthal-Zellerfeld überhaupt noch eine funktionierende Klinik darstellt und durch den Betreiber gegebenenfalls bewusst in diesen Zustand versetzt wurde, blieb bedauerlicherweise unbeantwortet“, ergänzt Bogisch. Für die Christdemokraten ist klar: „Das Verfahren darf nicht fortgeführt werden“, fordert Bogisch und verweist darauf, dass die veranschlagten 3,3 Millionen Euro für den Rechtsstreit in keinem Verhältnis stehen. „Das sind Steuergelder! Wir können gerade in Zeiten einer Pandemie nicht so mit dem Geld der Bürger umgehen!“, wird Bogisch deutlich.
"Die Qualifikation der beauftragten Anwaltskanzlei hinterfragen"
Die CDU sieht die Kreisverwaltung hier in der Verantwortung. „Es geht uns nicht um Schuldzuweisungen“, führt der Fraktionsvorsitzende weiter aus. „Aber nach diesem Richterspruch muss im Nachgang zumindest die Auswahl sowie die Qualifikation der beauftragten Anwaltskanzlei hinterfragt werden“, so Rotzek. „Zumindest sind hier offensichtliche fehlerhafte Bewertungen vorgenommen worden“, ergänzt Bogisch. „Wie eine Verjährung nicht verhindert, die Verjährung der Ansprüche vor Beginn der Klage nicht erkannt werden konnten, bleibt für mich ein Rätsel“, so der CDU Chef. „Ganz zu schweigen von dem offenbar viel zu hoch angesetzten Streitwert“, bestätigt Rotzek.
Die Christdemokraten gehen noch einen Schritt weiter: „Der Landkreis ist aus unserer Sicht gut beraten, die Vorgänge im Zusammenhang mit der beauftragten Kanzlei kritisch zu prüfen beziehungsweise prüfen zu lassen“, empfiehlt Bogisch im Hinblick auf die offensichtlichen Verfehlungen und die überzogenen Verfahrensgebühren. „Die deutliche Niederlage wie auch die weit über den gesetzlich festgeschriebenen Gebührensätzen im Raum stehenden Verfahrenskosten sollte eine Überprüfung des Vertrages mit der Kanzlei rechtfertigen“, so Bogisch. „Wir werden hier genau hinschauen“, kündigt der Fraktionsvorsitzende an und schließt: „Wir sind gut beraten, die im Haushalt bereitgestellten Mittel für den Rechtsstreit nicht auszuschöpfen und sinnvoller einzusetzen“.
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