Privatisierungsvertrag: Klage des Landkreises Goslar gegen Asklepios abgewiesen

Laut Landgericht Braunschweig habe der Landkreis zu spät mögliche Versäumnisse bei der Weiterentwicklung der Klinikstandorte angemahnt. Der Landkreis denkt über eine Berufung nach. Asklepios kritisiert eine Verschwendung von Steuergeldern durch eine sinnlose Klage.

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Das Landgericht Braunschweig hat entschieden.
Das Landgericht Braunschweig hat entschieden. | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hat die Klage des Landkreises Goslar gegen die Asklepios Kliniken am heutigen Freitag vollumfänglich abgewiesen. Das bestätigt das Landgericht auf Anfrage von regionalHeute.de. Der Landkreis hatte Asklepios vorgeworfen, seine Pflichten aus dem geschlossenen Privatisierungsvertrag seit Jahren zu verletzen, insbesondere die Pflichten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Klinikstandortes Clausthal-Zellerfeld (regionalHeute.de berichtete).


Nun hat der Landkreis vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. "Ein Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe in Höhe von insgesamt 16 Millionen Euro hat die Kammer bereits aus formalen Gründen als nicht begründet angesehen", erklärt Gerichtssprecherin Maike Block-Cavallaro. Nach der vertraglichen Regelung der Parteien sei Voraussetzung für die Fälligkeit der Vertragsstrafe gewesen, dass binnen einer Frist von drei Monaten nach Kenntnis eine Abmahnung erfolge. Vorliegend sei die Abmahnung durch den Landkreis im Dezember 2017 zu spät erfolgt. Der Landkreis habe infolge der Beiratstätigkeit des Landrates im Krankenhaus bereits seit vielen Jahren, unter anderem seit 2013, Kenntnisse von den Zuständen in den Krankenhäusern gehabt. Unmittelbar nach Kenntniserlangung hätte der Landkreis daher binnen der Drei-Monatsfrist abmahnen müssen, so die Ansicht des Gerichts.

Vertragspflichten waren ausgelaufen


Hinsichtlich der geltend gemachten Feststellungsansprüche liege nach Auffassung der Kammer kein Feststellungsinteresse vor, weil die in Frage stehenden Vertragspflichten der Beklagten im Jahr 2018 endeten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergebe sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die Laufzeit vertraglicher Bindungen in diesen Fällen auf 15 Jahre beschränkt seien. Das Urteil könne mit einer Berufung angefochten werden.

Ob der Landkreis von diesem Rechtsmittel Gebrauch macht, werde derzeit beraten, heißt es in einer per E-Mail versendeten Stellungnahme von Landrat Thomas Brych. Man werde nun gemeinsam mit der Politik und den Anwälten die Urteilsbegründung prüfen und das weitere Vorgehen abstimmen. „Die heute verkündete Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, unsere Klage abzuweisen, ist natürlich eine ausgesprochen unerfreuliche Nachricht. Wir können der Argumentation des Gerichts nicht folgen. Und trotz der eindeutigen Entscheidung sind wir weiterhin von unseren Argumenten überzeugt. Der Betrieb eines Krankenhauses ist nicht dadurch hergestellt, dass in den Räumlichkeiten Licht brennt", erklärt der Landrat.

3,3 Millionen Euro Steuergelder verschwendet?


Auf Seiten von Asklepios ist man über das Urteil erfreut. „Wir sind für das klare und unmissverständliche Urteil des Landgerichts Braunschweig dankbar. Wie schon zuvor das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun auch das Landgericht Braunschweig erneut bestätigt, dass Asklepios den Versorgungsauftrag stets erfüllt hat und auch seinen weiteren Pflichten aus dem Privatisierungsvertrag nachgekommen ist", erklärt Rechtsanwalt Dr. Peter Gauweiler, Prozessvertreter der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. Man sei nach wie vor irritiert darüber, dass und wie der Landkreis seinen Vertragspartner Asklepios in eine erkennbar unbegründete Klage hineingezogen habe und an dieser, trotz unmissverständlicher Hinweise des Gerichts, bis zur Urteilsverkündung festgehalten und die kostenpflichtige Klageabweisung in Kauf genommen habe. "Der Landrat hat sich vom Kreistag für diese nicht nachvollziehbare Vorgehensweise 3,3 Millionen Euro Steuergelder bereitstellen beziehungsweise zum Großteil bereits ausgeben lassen. Die Sinnhaftigkeit dieser Ausgabe für die Steuerzahler wird kommunalaufsichtlich zu prüfen sein“, so Gauweiler.

„Der Landrat muss verstehen, dass er den Wortlaut des Privatisierungsvertrages mit Asklepios nicht einfach an sein neu definiertes politisches Ziel anpassen kann. Hierfür hat der Landkreis mit dieser Klage nun eine sehr teure Lernkurve hingelegt", ergänzt Rechtsanwalt Kai Labenski, ebenfalls Prozessvertreter der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. Asklepios jedenfalls erneuere einmal mehr seine Gesprächsbereitschaft gegenüber dem Landkreis, eine Lösung für die Zukunft des Standortes Clausthal-Zellerfeld zu finden. Voraussetzung sei aber, dass der Landkreis das heute gefällte Urteil annimmt.


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