Polizei führt Großkontrolle durch: Schnellster Biker mit 172 km/h in 80er-Zone unterwegs

Zwei weitere Biker lieferten sich ein verbotenes Rennen. Davon geht die Polizei aus.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Goslar. Insbesondere Geschwindigkeitsverstöße und allgemeine technische Begutachtungen standen im Fokus der Motorradkontrollen, die die Polizei am Sonntag rund fünf Stunden an bekannten Gefahrenpunkten im Harz durchführte, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. 16 Einsatzkräfte der Polizei richteten mit Unterstützung des Landkreises Goslar und des TÜV-Nord auf den Bundesstraßen 4, 241, 242 und 498 verschiedene Kontrollstellen ein. 171 festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen standen am Ende zu Buche, wobei davon 123 auf Zweiräder entfielen. Den Spitzenwert erreichte ein Motorrad mit 172 bei erlaubten 80 km/h. Während der Kontrolle fielen der Polizei zwei Motorradfahrer auf, die sich mutmaßlich ein verbotenes Straßenrennen lieferten.


Mit den betroffenen Verkehrsteilnehmern führten die Einsatzkräfte Gespräche, in denen diese auf die Gefahren des Motorradfahrens im Harz und auf die aktuelle Verkehrsunfalllage hingewiesen wurden. Auch die allgemeinen Gefahren durch Ablenkung im Straßenverkehr - für Motorradfahrer speziell die Nutzung von Navigationsgeräten und Dash-Cams - wurden hierbei thematisiert.

Eine ebenfalls am Sonntag stattfindende Motorraddemonstration mit rund 80 Teilnehmenden bis zum Torfhaus mit dortiger Kundgebung/Andacht, begleitete die Polizei ohne Zwischenfälle.

Verbotenes Motorradrennen


Zwei 41- und 23-jährige Motorradfahrer erwartet ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Straßenrennens. Diese überholten auf der Bundesstraße 241 zwischen Auerhahn und Goslar mit hoher Geschwindigkeit ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei, obwohl hier ein Überholverbot besteht. Beide Kradfahrer überholten anschließend an unübersichtlichen Stellen und trotz Gegenverkehrs mindestens drei weitere Autos im Überholverbot, bevor sie in Goslar gestoppt und kontrolliert werden konnten.

Die Kontrolle ergab, dass der 23-jährige Fahrer nicht im Besitz der für das von ihm geführte Motorrad erforderlichen Fahrerlaubnis war. Weiterhin hatte er eine sogenannte Aktionskamera in Höhe seiner Brust befestigt. Die Kamera wurde zur Beweissicherung beschlagnahmt. Der Führerschein des 23-Jährigen wurde ebenso beschlagnahmt wie der des 41-jährigen zweiten Motorradfahrers.

Die Polizeiinspektion Goslar wird diese Kontrollen regelmäßig an verschiedenen Ort fortführen. Die erneut hohe Anzahl der Verstöße zeigt die Notwendigkeit dieser Kontrollen auf.


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