Goslar. Ein Tattoo im Zusammenhang mit einem Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr aus dem Landkreis Goslar sorgt derzeit für Diskussionen. Auf dem Rücken des Mannes ist ein Adler in Kombination mit dem Emblem des Deutschen Feuerwehrverbandes in einem Eichenkranz und dem Schriftzug „Deutschland“ zu sehen. In den sozialen Netzwerken wird heftig über die Symbolkraft der Tätowierung gestritten – und darüber, wo die Grenze zwischen privater Entfaltung und der Verantwortung im Ehrenamt verläuft.
Der Fall bewegt sich damit zwischen der privaten Lebensgestaltung eines Feuerwehrmitglieds und den Anforderungen, die mit einem öffentlich wahrgenommenen Ehrenamt verbunden sind. Doch wo endet das Recht auf Privatleben – und ab wann kann eine persönliche Darstellung für das Ehrenamt relevant werden?
Mehr als nur ein Adler?
Das Foto, das unserer Redaktion vorliegt, zeigt die Tätowierung auf dem Rücken des Mannes. Zu sehen ist ein großflächiger Adler mit weit ausgebreiteten Flügeln. Darunter befindet sich ein rundes, von einem Kranz eingefasstes Emblem mit dem Logo des Deutschen Feuerwehrverbandes. Am unteren Rand steht in altdeutsch anmutender Schrift das Wort „Deutschland“. Kritiker sehen in der Gestaltung des Motivs jedoch eine deutliche Anlehnung an das Reichsadler-Symbol aus der NS-Zeit und werfen dem Feuerwehrmann deshalb eine rechtsextreme Einstellung vor.
Statement sorgt für Diskussionen im Netz
Auslöser der aktuellen Debatte ist eine gemeinsame Stellungnahme des Kreisfeuerwehrverbandes, der Stadtfeuerwehr Clausthal-Zellerfeld sowie des Landkreises Goslar und der Stadt Clausthal-Zellerfeld. Anlass sind die im Netz kursierenden Aufnahmen, die einem Mitglied einer örtlichen Feuerwehr zugeschrieben werden. Die Veröffentlichung habe in der Bevölkerung für „erhebliche Irritationen und Verunsicherung“ gesorgt, schreibt Goslars Kreisbrandmeister Udo Löprich in einem Facebook-Post.
In dem Post wird unmissverständlich klargestellt, welche Maßstäbe für die Feuerwehren gelten: „Verfassungsfeindliche Symbole, rechtsextreme Inhalte und jede Form von menschenverachtender oder diskriminierender Haltung werden in unseren Reihen nicht geduldet", heißt es da. Die haupt- und ehrenamtliche Arbeit gründe ausnahmslos auf den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Von rechtsextremen Ideologien sowie von Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung distanziere man sich ausdrücklich.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von rechtsextremen Ideologien sowie von jeder Form von Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung. Die Feuerwehr hat einen klaren Auftrag in unserer Gesellschaft: Ihre Aufgabe ist die Rettung, der Schutz und die Hilfestellung für alle Menschen in Notlagen.
In der Stellungnahme wird zudem der neutrale Schutzauftrag der Feuerwehr hervorgehoben. Ihre Aufgabe sei die Rettung und Hilfeleistung für alle Menschen in Not – unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung. Als wichtiges Fundament der Gesellschaft seien die Mitglieder dem Gemeinwohl verpflichtet und trügen eine besondere Vorbildfunktion.
Welche politische oder weltanschauliche Haltung der betreffende Feuerwehrmann tatsächlich vertritt, lässt die Stellungnahme offen. Und allein aus einer Tätowierung lässt sich eine solche Haltung ebenfalls nicht ableiten. Die Behörden kündigen daher eine genaue Überprüfung an. Die geäußerten Sorgen nehme man sehr ernst. Die zuständigen Stellen, allen voran die Stadt Clausthal-Zellerfeld als Dienstherr, würden den Sachverhalt im Rahmen der rechtlichen und dienstrechtlichen Möglichkeiten konsequent bewerten.
Gespaltene Reaktionen in den sozialen Netzwerken
In den sozialen Netzwerken prallen unterschiedliche Auffassungen aufeinander. Einige Nutzer trennen strikt zwischen dem privaten Körperschmuck und dem Dienst bei der Feuerwehr. Entscheidend sei, wie sich der Feuerwehrmann im Dienst verhalte und äußere. Ein Kommentator betont, im Ernstfall sei die politische Einstellung des Retters nebensächlich – Hauptsache, es werde ohne Einschränkungen geholfen.
Wenn mein Haus brennt oder ich sonst irgendwie in Gefahr bin, ist mir die politische Einstellung desjenigen, der mir zu Hilfe kommt, ziemlich egal, sollte umgekehrt genauso sein…“
Kritiker halten dagegen, dass eine persönliche Gesinnung nicht an der Garderobe abgelegt werden könne. Sie argumentieren, dass ein Tattoo mit aus ihrer Sicht zweifelhafter Symbolik auch die Wahrnehmung der Feuerwehr und ihrer Unparteilichkeit beeinflussen könne – völlig unabhängig davon, wie er sich im Einsatz verhalte.
Intensiv wird in den Kommentaren auch darüber diskutiert, ob die Darstellung rechtlich verboten sein könnte und hier ein Symbol einer verfassungswidrigen Organisation verwendet wird, sowie über die Verknüpfung der Symbole mit der Feuerwehr. Kritiker stören sich dabei vor allem an der Platzierung: Das Verbandsemblem befindet sich an jener Stelle, an der beim historischen Vorbild das Hakenkreuz stand. Darin sehen sie eine Vereinnahmung der Hilfsorganisation, durch die das geschützte Symbol der Feuerwehr in eine aus ihrer Sicht problematische Formsprache hineingezogen werde.
„Indem er das Hakenkreuz durch das Feuerwehrsymbol ersetzt, umgeht er die Straftbarkeitsregeln des StGB, setzt aber das Ansehen der Feuerwehr insgesamt herab. Er rückt sie in die Nähe von NS-Organisationen und diskreditiert damit Leistung und Einsatz aller Feuerwehrkameraden...“
Befürworter halten dagegen, dass die Einarbeitung des Feuerwehr-Logos auch auf eine Identifikation mit dem Ehrenamt und die damit verbundene Hilfsbereitschaft hindeuten könnte und keineswegs zwingend für eine extremistische Gesinnung stehe.
Vater meldet sich zu Wort
In die Diskussion schaltete sich auch der Vater des betroffenen Feuerwehrmanns öffentlich ein. Er wies den Vorwurf einer rechtsradikalen Gesinnung entschieden zurück. Ein Tattoo mit Adler und Deutschland-Schriftzug mache seinen Sohn nicht automatisch zum Extremisten. Er betonte die Hilfsbereitschaft seines Sohnes im Dienst und kritisierte zugleich die Vorverurteilung in den sozialen Medien über Menschen, die man persönlich gar nicht kenne.
Nur mal so zur Info. Unser Sohn ist nicht rechtsradikal. Nur weil er einen Adler und den Schriftzug „Deutschland“ auf der Haut trägt, heißt das noch lange nicht, dass man radikal ist. Es gibt Schriftzüge, Symbole oder Bilder, die vielleicht nicht jeden Geschmack treffen. Allerdings verurteile ich den Menschen nicht direkt, ohne ihn zu kennen. Meinen Geschmack hat er damit auch nicht getroffen. Lernt die Menschen erst mal kennen, bevor man urteilt. Er würde egal für wen ins brennende Haus gehen und alles in seiner Macht Stehende tun, um Personen zu retten. Denkt bitte nach, bevor irgendein Blödsinn verbreitet wird.“
Grenzen verschwimmen
Der Fall wirft somit die Frage auf, wie weit die private Lebensgestaltung eines Feuerwehrmitglieds reichen darf, wenn dieses zugleich ein öffentlich wahrgenommenes Ehrenamt ausübt. Einerseits schützt das Grundgesetz das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und Meinungsfreiheit, solange keine Gesetze gebrochen werden. Andererseits stellt sich die Frage, welche Bedeutung die besondere Rolle eines Feuerwehrmitglieds für die öffentliche Wahrnehmung der Organisation hat.
Reicht eine vermutete oder aus einer Tätowierung abgeleitete Gesinnung überhaupt aus, um dienstrechtliche Konsequenzen zu ziehen oder jemanden gar von einem Ehrenamt auszuschließen? Auf der anderen Seite steht die Frage nach der Verantwortung der Feuerwehr als öffentlich wahrgenommene Einrichtung: Kann eine Tätowierung relevant für das Ehrenamt werden, wenn sie von Teilen der Öffentlichkeit mit einer bestimmten politischen Haltung verbunden wird?

