Schiefer-Streit: Widerspruch gegen Denkmalschutzbehörde

von Alec Pein


Am städtischen Verwaltungsgebäude Kornstraße 97 steht das Gerüst schon lange. Die Stadt will weiter mit Verschieferung des Dach- und Obergeschosses sanieren, die Politik ist mehrheitlich dagegen. Foto: Alec Pein
Am städtischen Verwaltungsgebäude Kornstraße 97 steht das Gerüst schon lange. Die Stadt will weiter mit Verschieferung des Dach- und Obergeschosses sanieren, die Politik ist mehrheitlich dagegen. Foto: Alec Pein | Foto: Alec Pein



Goslar. Gegen den Bescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde, die eine Veschieferung des Verwaltungsgebäudes Kornstraße 97 genehmigte, wird nun das Goslarer Gebäudemanagement (GGM) beauftragt Widerspruch einzulegen. Das Vorhaben soll laut Eilantrag der Bürgerliste nicht mit den Richtlinien für Erhalt und Gestaltung des UNESCO-Weltkulturerbes "Altstadt-Goslar" vereinbar sein. Der Bürgerlisten-Antrag erhielt in der Ratssitzung am vergangenen Dienstag eine Mehrheit mit 21 Ja-Stimmen gegen CDU und FDP.

Die Stadtverwaltung hatte angekündigt die Fassadensanierung mit Verschieferung des Ober- und Dachgeschosses des Gebäudes fortzusetzen. Im Februar fasste der Rat auf Anregung der Bürgerliste den Beschluss, den denkmalschutzrechtlichen Antrag vom Goslarer Gebäudemanagement (GGM) auf Teilverschieferung zurückziehen zu lassen. Das sei laut Verwaltung etwa drei Wochen später auch geschehen. Parallel dazu habe man das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) um Stellungnahme zum Vorhaben gebeten. Das NLD sei ebenso wie die untere Denkmalschutzbehörde zu dem Fazit gekommen, dass das Obergeschoss mit Schiefer behangen werden müsse. Die beschlossene Forderung, die Sanierung wie ursprünglich geplant mit Erhalt des Sichtfachwerkes im vereinbarten Kostenrahmen fortzuführen, sieht die Verwaltung aus rechtlichen Gründen nicht für umsetzbar.

Verstoß gegen UNESCO-Vorgaben



Nach den UNESCO-Richtlinien müsse vorhandenes Sichtfachwerk ohne Ausnahme erhalten bleiben, heißt es im neuesten Eilantrag der Bürgerliste. Neben dem Verstoß gegen diese Auflage spricht aus Sicht der Bürgerliste auch die ungleiche Behandlung von privaten und städtischen Antragstellern gegen die Verschieferung. Die Auswirkungen auf künftige Antragsverfahren wären deshalb "katastrophal", weil der Fall für ähnlich gelagerte Fälle präjudizierend wäre. Zerstören würde man außerdem das denkmalgeschützte Erscheinungsbild der Straße durch das Aufsetzen einer neuen Fassade, die mit ohnehin nicht zulässiger Außenisolierung die vorhandene Fassade "massiv und nachhaltig" verändern würde. Nicht Nachhaltig sei dagegen das bloße Verkleiden der abgängigen Holzbalken. Damit würde man bewusst neue Bauschäden in Kauf nehmen und das Problem auf künftige Generationen verschieben.

Detlef Vollheyde, Vorsitzender der Bürger für Vienenburg, fand am vergangenen Dienstag deutliche Worte: Es würde "beschissen" aussehen, wenn vor die vorhandene Fassade eine weitere kämne und die Fester dadurch nach "nach hinten rücken" würden. Auch Karen Haase (SPD) stimmte der Bürgerliste zu: "Wir schließen uns der Bürgerliste voll und ganz in allen Punkten an", sagte sie. Wie solle man den Bürgern die ungleiche Behandlung erklären, wenn sich die Stadt aus den Vorgaben "völlig rauszieht"? Das wüsste die SPD-Fraktion nicht, erklärte Haase weiter. Aus Sicht der CDU soll die Teilverschieferung des oberen Gebäudeteils jedoch stattfinden, um möglichst bald zum Abschluss der nun schon langwierigen Sanierungsmaßnahme zu kommen. Das Gerüst solle nicht "noch ein Jahr stehen bleiben", fand CDU-Ratsherr Uwe Schwenke de Wall.



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