Sofortgeld aus Spendentopf wird ab Mittwoch ausgezahlt


Unter Hochdruck wurden in der vergangenen Woche die Spendenanträge der Hochwasseropfer in der Kreisverwaltung erfasst, bearbeitet und ausgewertet. Landrat Thomas Brych verschaffte sich zusammen mit den Vorsitzenden der Bürgerstiftungen Ulrich Krusche (Bürgerstiftung Goslar und Umgebung) und Hans-Jürgen Pfleger (Bürgerstiftung Bad Harzburg) einen Eindruck von der Arbeit und der anschließenden Verteilung der Spendengelder. Foto: Landkreis Goslar
Unter Hochdruck wurden in der vergangenen Woche die Spendenanträge der Hochwasseropfer in der Kreisverwaltung erfasst, bearbeitet und ausgewertet. Landrat Thomas Brych verschaffte sich zusammen mit den Vorsitzenden der Bürgerstiftungen Ulrich Krusche (Bürgerstiftung Goslar und Umgebung) und Hans-Jürgen Pfleger (Bürgerstiftung Bad Harzburg) einen Eindruck von der Arbeit und der anschließenden Verteilung der Spendengelder. Foto: Landkreis Goslar

Goslar. Das Sofortgeld aus Spendengeldern für die Geschädigten der Hochwasserkatastrophe 2017 wird ab kommenden Mittwoch, 23. August 2017, ausgezahlt. Bis zum Ablauf der Frist am 16. August wurden 453 Anträge beim Landkreis Goslar gestellt.


Insgesamt umfasst das Sofortgeld 151.149,30 Euro, was 50 Prozent des gesamten Spendenvolumens entspricht, das bis zum Stichtag am Donnerstag, 17. August, um 0 Uhr auf dem Konto eingegangen war. Mit den Geldern der Bürgerstiftungen aus Goslar (85.300 Euro) und Bad Harzburg (32.845 Euro) belief sich die Gesamtsumme zu diesem Zeitpunkt auf 302.298,60 Euro. Demnach erhält jeder Antragssteller 190 Euro. Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen werden nochmals je 95 Euro ausgezahlt. Eine vierköpfige Familie würde dieser Rechnung folgend 475 Euro bekommen.

Mit der Bearbeitung der Soforthilfe (Verteilung von Spendengeldern nach einem Punktesystem) soll unmittelbar im Anschluss an die Auszahlung des Sofortgeldes begonnen werden. Für die Soforthilfe stehen 90.689,58 Euro (30 Prozent der Spendensumme zum Stichtag) zur Verfügung.

Die restlichen Spendenmittel, die vorbehaltlich weiterer Zahlungen noch steigen können, werden für Härtefälle verwendet. Dem aktuellen Kontostand folgend stehen für Härtefälle gegenwärtig 95.208,19 Euro zur Verfügung.
Über die Verteilung der Härtefallgelder wird ein Spendenausschuss entscheiden, der sich aus Vertretern des Landkreises, der kreisangehörigen Kommunen sowie der Bürgerstiftungen aus Goslar und Bad Harzburg zusammensetzt. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass bei der Auszahlung der Spendengelder die Stiftungszwecke gewahrt werden.


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