Spielhallenräuber muss sich vor Gericht verantworten


Der Prozess startet am 10. November. Symbolfoto: Pixabay
Der Prozess startet am 10. November. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Seesen/Hohenhameln. Wie das Landgericht Braunschweig mitteilte, wird einem Angeklagten, der sich in dieser Sache in Untersuchungshaft befindet, räuberische Erpressung in drei Fällen, unter anderem in Seesen und Hohenhameln, vorgeworfen. Am 10. November muss er sich dafür vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.


Der Angeklagte, der über seine Verhältnisse gelebt habe, sei auf die Idee gekommen, Spielhallen zu überfallen, um dort die Kasseneinnahmen zu entwenden. Am 20. Mai habe der Angeklagte in Seesen maskiert eine Spielhalle betreten. Die Spielhallenaufsicht habe der Angeklagte mit einem Springmesser bedroht und sie aufgefordert, das Bargeld herauszugeben. Dieser Aufforderung sei die Mitarbeiterin der Spielhalle nachgekommen und habe ihm 747,50 Euro übergeben.

Am 22. Juni habe er in Hohenhameln eine weitere Spielhalle betreten und dort die Spielhallenaufsicht unter Vorhalt des Messers zur Herausgabe des Bargeldes aufgefordert. Daraufhin habe die Spielhallenaufsicht dem Angeklagten 860 Euro übergeben. Am 7. Juli habe der Angeklagte eine Spielhalle in Lamspringe aufgesucht. Dort habe er die Spielhallenmitarbeiterin unter Vorhalt des Springmessers aufgefordert, das Bargeld herauszugeben. Aus Angst sei die Spielhallenaufsicht dieser Aufforderung nachgekommen und habe dem Angeklagten 469 Euro übergeben.

Am 21. und 22. November sind zwei Fortsetzungstermine vorgesehen.


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