Stadt bekommt eineinhalb Millionen Euro Förderung für Pfalzgarten

Die Sanierung und Aufwertung der Außenanlage der Kaiserpfalz kann nun starten.

Die Kaiserpfalz Goslar.
Die Kaiserpfalz Goslar. | Foto: Anke Donner

Goslar. Ab dem nächsten Jahr werden Fördermittel für die Sanierung und Aufwertung der Außenanlage der Goslarer Kaiserpfalz aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ freigegeben: Für drei Jahre bekommt die Stadt Goslar dann über eineinhalb Millionen Euro, berichtet die Stadt Goslar am heutigen Dienstag.



Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn teilte jetzt per Bescheid mit, dass Goslar die zur Durchführung des Projekts beantragte Zuwendung erhält. Insgesamt wird hierüber ein Budget in Höhe von 1.666.667 Euro für die Umsetzung des Projekts zur Verfügung gestellt. Das Ziel der Förderung sind vor allem die Wiederherstellung sowie der Erhalt der denkmalgeschützten Außenanlage der Kaiserpfalz als Bestandteil des UNESCO-Welterbes für ein breites Publikum.

Antrag vor einem Jahr gestellt


Die Verwaltung hatte den Antrag auf Fördermittelgelder am 22. Dezember 2021 gestellt und darin als Handlungsfelder die Durchführung einer „gestalterischen und funktionalen Aufwertung“ sowie die „Sanierung des Inneren und eines Anteils des Äußeren Pfalzgartens“ benannt. Als Grundlage dient eine zweistufige konzeptionelle landschaftsplanerische Beauftragung, in der sowohl die „Gartenhistorie“, die „vorhandenen archäologischen Denkmäler“, die „Anforderungen des Grünflächenmanagements und der Barrierearmut“ als auch „kulturelle Nutzungsperspektiven“ berücksichtigt werden.

Neben der Durchführung von archäologischen Voruntersuchungen und der wissenschaftlichen Auswertung bestehender und neuer Grabungsergebnisse ist eine geplante Maßnahme die Sanierung der hochmittelalterlichen Stadtmauer im Gartenbereich. Auch ein zweistufiges Verfahren zu Auswahl und Beauftragung eines Freiflächengestaltungskonzeptes sowie die spätere Umsetzung stehen auf der Agenda. Geplant ist zudem eine prozessbegleitende öffentliche und fachliche Veranstaltungsreihe.

Im Haushaltsjahr 2023 beträgt die nicht rückzahlbare Zuwendung 567.700 Euro. In den folgenden zwei Haushaltsjahren werden 517.067 Euro für 2024 beziehungsweise 581.900 Euro für 2025 gezahlt. Das Land als Eigentümer der Liegenschaft hatte bereits 3,33 Millionen Euro für die Sanierung unter der Bedingung zugesagt, dass auch der Bund sich beteiligt. Zusammen mit den Landesmitteln stehen damit jetzt insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung.


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