Verfolgungsjagd nach Drogenfahrt endet für Flüchtigen in Teich

Nach einer Drogenfahrt wollte ein 29-Jähriger zu Fuß der Polizei entkommen. Die Flucht endete jedoch in einem kalten Teich.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: André Ehlers

Goslar. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am gestrigen Freitagnachmittag wollte eine zivile Streife der Polizei Goslar ein Auto in der Dr. Wilhelm-Kempe.-Straße in Goslar überprüfen. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, folgte daraufhin eine Verfolgungsjagd, die für den flüchtigen Autofahrer in einem Teich endete. Am Ende sei er dann doch festgenommen worden - nass, unterkühlt und entkräftet.


Nachdem die Polizei das Auto mit Goslarer Kennzeichen angehalten habe, sei der Fahrer aus dem Auto gesprungen und habe zu Fuß die Flucht in Richtung Zwingerwall angetreten. Der Beifahrer, ein 39-jähriger Goslarer, sei zunächst vor Ort festgenommen worden, bevor die Streifenbeamten die Verfolgung des Flüchtenden mit Verstärkung weiterer Funkwagen aufgenommen hätten. Dabei sei der Goslarer weiter in Richtung Wallanlage des Zwingers unterwegs gewesen. Hier angekommen sei er plötzlich in einen nur wenige Grad warmen Teich gesprungen. Er habe versucht über den Teich zu entkommen, sei jedoch nur noch bis zur Teichmitte gekommen. Dort habe er jedoch entkräftet umgedreht. Er sei zurück zum Ufer geschwommen. Hier habe er sich widerstandslos festnehmen lassen.

Wie sich herausgestellt habe, sei der 29- Jährige aus Goslar auch noch betrunken gewesen. Ein Test habe einen Atemalkoholwert von 1,62 Promille aufgewiesen. Zudem habe er keinen Führerschein gehabt und Amphetamine und weitere Drogen genommen. Sowohl der Flüchtige als auch sein zuvor festgenommener Begleiter wurden auf die Polizeiwache gebracht. Hier wurden außerdem beim 39- jährigen diverse, geringe Menge an Heroin, Amphetaminen und Cannabis gefunden. Bei dem nun kooperativen 29- jährigen sei außerdem eine Blutprobe zur Verfahrenssicherung entnommen worden. Auch wurde seinen Fahrzeugschlüssel habe die Polizei eingezogen. Nun liefen gegen beide Männer gleich mehrere Verfahren.


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