Goslar/Braunschweig. Das Mordurteil gegen einen zur Tatzeit 50-jährigen Mann, der seine schlafende Ehefrau mit Benzin übergossen und angezündet hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das teilte der BGH am heutigen Mittwoch mit.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat damit das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 9. Januar 2026 bestätigt. Der Mann war wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Landgericht festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.
Frau stürzt brennend aus Fenster
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seine schlafende Ehefrau mit Benzin übergossen und dieses anschließend entzündet. Hintergrund war nach den Gerichtsangaben, dass der Mann seiner Frau zu Unrecht außereheliche Beziehungen vorgeworfen hatte.
Die Frau erwachte durch das Feuer und sprang brennend aus dem Schlafzimmerfenster. Sie stürzte rund vier Meter in die Tiefe und blieb dort weiterhin brennend liegen. Nach Angaben des BGH war sie dabei bei vollem Bewusstsein und schrie vor Schmerzen. Erst durch das Eingreifen ihres Sohnes und eines weiteren Mannes konnte das Feuer gelöscht werden. Das Opfer erlitt durch die Tat immense Schmerzen und starb wenige Stunden später an den schweren Brandverletzungen.
Drei Mordmerkmale erfüllt
Das Landgericht Braunschweig hatte drei Mordmerkmale als erfüllt angesehen: Heimtücke, Grausamkeit und die Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels.
Die Frau sei im Schlaf überrascht und damit wehrlos gewesen. Zudem habe sie durch die Tat erhebliche Schmerzen erlitten. Auch das Feuer in dem Mehrfamilienhaus wertete das Gericht als Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels, durch den weitere Menschen gefährdet werden konnten.
Darüber hinaus stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine reguläre Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.
BGH sieht keinen Rechtsfehler
Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil aufgrund der von ihm erhobenen Rügen sowohl auf formelle als auch auf materielle Rechtsfehler. Die Revision wurde verworfen. Nach Mitteilung des BGH ergab die umfassende Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Das Urteil des Landgerichts Braunschweig ist damit rechtskräftig.

