Vor Gericht: 30-Jähriger versuchte, Asylunterkunft anzuzünden


Nachdem der Angeklagte nach seinem gescheiterten Selbstmordversuch in einen Rettungswagen gebracht wurde, sprang er aus dem Fahrzeug und geriet in ein Handgemenge mit Polizeibeamten. Symbolfoto: Pixabay
Nachdem der Angeklagte nach seinem gescheiterten Selbstmordversuch in einen Rettungswagen gebracht wurde, sprang er aus dem Fahrzeug und geriet in ein Handgemenge mit Polizeibeamten. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Clausthal-Zellerfeld. Wegen des Tatvorwurfs der Brandstiftung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte muss sich am heutigen Mittwoch ab neun Uhr ein 30-Jähriger verantworten, welcher zur Tatzeit in einer Asylbewerberunterkunft lebte. Nach seinem abgelehnten Asylantrag habe er versucht, die Unterkunft in Brand zu setzen, um sich das Leben zu nehmen. Anschließend sprang er aus dem Rettungswagen und wehrte sich gegen Polizeibeamte, die ihn festzuhalten versuchten.


Demnach habe er mithilfe eines Elektrogrills und einer elektrischen Wärmeplatte eine Plastiktüte mit Holzkohle, Papier, Pappe und Grillanzündern in Brand gesetzt. Damit habe der Angeklagte ein großes Feuer entfachen wollen, um das Gebäude vollständig in Brand zu setzen und sich auf diese Weise das Leben zu nehmen. Dabei habe er auch die Gefährdung der weiteren Bewohner der Unterkunft billigend in Kauf genommen.

In seiner Wohnung sei der Teppich in Brand geraten. Wegen platzender Flaschen und den dadurch bedingten Energieentzug sei es nicht zu einem Vollbrand gekommen. Glücklicherweise hätte sich zudem die Feuerwehr vor Ort befunden und habe den Eintritt eines größeren Gebäudeschadens verhindern können.

Nachdem der Angeklagte in einen Rettungstransportwagen verbracht worden sei, habe er sich die Maske vom Kopf gerissen und versucht, aus dem Fahrzeug zu springen. Anschließend sei es zu einem Handgemenge zwischen dem Angeklagten und zwei Polizeibeamten gekommen. Die Polizeibeamten hätten den Angeklagten wegen seiner Aggressivität mit Handfesseln und Gurten fixieren müssen, um die erforderlichen Maßnahmen im Krankenhaus durchführen zu können.


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