Goslar. Am Samstag den 8. September findet der Welttag der Ersten-Hilfe statt. Der Kreisverband Goslar des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) nutzt diese Gelegenheit, das Thema Erste-Hilfe und weitere Angebote des Kreisverbandes von 10 bis 16 vor der Realschule Hoher Weg in Goslar zu präsentieren.
Unter Beteiligung des Jugendrotkreuzes werden Erste-Hilfe-Ausbilder des Verbandes für Fragen von Interessierten zur Verfügung stehen. Folgende Aktionen sind vor Ort geplant: Informationen allgemein zur Ersten-Hilfe (Fragen und Antworten mit einem EH-Quiz, bekannt aus der EH-Fortbildung), Stofftaschen bemalen, Wie bastele ich mir einen Rettungswagen aus Pappe?, Quiz/Spieleteppich für Kinder – mit kleinen Preisen, Wie funktioniert die Erste-Hilfe (praktische einfache Maßnahmen, einfache Verbände ausprobieren), Verkehrsunfallabsicherung -wie und womit?, Absetzen eines Notrufs, die Seitenlage – praktisch, Herz-Lungen-Wiederbelebung, das bilden einer Rettungsgasse sowie weitere Angebote des DRK im Landkreis Goslar.
Welttag der Ersten-Hilfe:
Im Jahr 2018 findet der internationale Tag der Ersten Hilfe am 08. September statt. Ziel des weltweiten Aktionstags ist es, die Bedeutung fachgerechter Nothilfe bei Unfällen und Katastrophen im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Der Tag der ersten Hilfe wurde im Jahr 2000 von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Halbmondgesellschaften initiiert. Seitdem wird er in über 150 Ländern von Rot-Kreuz-Organisationen und Assoziierten jeweils am zweiten Samstag im September begangen.
Unter Erster-Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt oder Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, Erste-Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss. Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig. Der Gesetzgeber schützt den Ersthelfer: Auch wenn durch Sofortmaßnahmen wie eine Herz-Druck-Massage gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen, drohen Ersthelfern keine rechtlichen Konsequenzen. (Quelle: www.kleiner-kalender.de)
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