Goslar. Zum Welttag der Ersten Hilfe macht sich der Kreisverband Goslar des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) für bessere Ersthelfer-Kenntnisse in der Bevölkerung stark und präsentierte das Thema Erste-Hilfe und weitere Angebote des Kreisverbandes vor der ehemaligen Realschule Hoher Weg in Goslar.
Unter Beteiligung des Jugendrotkreuzes (JRK) präsentierten Erste-Hilfe-Ausbilder Handgriffe zur Ersten Hilfe. So konnte die stabile Seitenlage und die Herz-Lungen-Wiederbelebung praktisch unter Anleitung der Ausbilder durchgeführt werden. Aber auch für alle anderen Fragen, wie zum Beispiel die „Bildung einer Rettungsgasse“ und der Verkehrsunfallabsicherung standen die ehrenamtlichen Ausbilder des DRK parat. Das Jugendrotkreuz bot für Kinder das Bemalen von Stofftaschen an und aus Pappe konnte ein Rettungswagen gebastelt werden. Auch einfache Verbände und das richtige absetzen eines Notrufs konnten vor Ort geübt werden.
Welttag der Ersten-Hilfe:
Im Jahr 2018 fand der internationale Tag der Ersten-Hilfe am 08. September statt. Ziel des weltweiten Aktionstags ist es, die Bedeutung fachgerechter Nothilfe bei Unfällen und Katastrophen im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Der Tag der Ersten-Hilfe wurde im Jahr 2000 von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Halbmondgesellschaften initiiert. Seitdem wird er in über 150 Ländern von Rot-Kreuz-Organisationen und Assoziierten jeweils am zweiten Samstag im September begangen.
Unter Erster-Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt oder Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten und Erkrankten.
In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, Erste-Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss. Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig. Der Gesetzgeber schützt den Ersthelfer: Auch wenn durch Sofortmaßnahmen wie eine Herz-Druck-Massage gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen, drohen Ersthelfern keine rechtlichen Konsequenzen. (Quelle: www.kleiner-kalender.de)
mehr News aus Goslar