Goslar. Zum 31. Dezember 2016 bezogen in Niedersachsen 41.400 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Im Landkreis Goslar waren es zum Jahresende 1.119 Leistungsbezieher und damit 21 weniger als im Vorjahr.
Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ging die Zahl der Leistungsbezieher niedersachsenweit im Vorjahresvergleich um rund 800 Personen oder 1,9 Prozent zurück. Im Landkreis Goslarist die Zahl der Leistungsbezieher ebenfalls leicht gesunken, dennoch liegt sie deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Diese Leistung erhalten nur Personen, die keinen oder keinen hinreichenden Anspruch aus anderen Quellen oder Versorgungssystemen haben. Die Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII umfassen den für das Existenzminimum notwendigen Lebensunterhalt, wie insbesondere für Nahrung, Kleidung und Unterkunft. In "vertretbarem" Umfang werden Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt.
Von den 1.119Leistungsbeziehern im Landkreis waren 73 unter 18 Jahren, 460zwischen 18 und 50 Jahren, 380zwischen 50 und 65 Jahren und 206über 65 Jahre alt. In denAltersgruppen bis 50 hatte der Landkreis eine leichte Steigerung zu verzeichnen. Einen Rückgang gab es hingegen bei den Menschen ab 50.
Um landesweit die Zahlen besser vergleichen zu können, gibt das Landesamt für Statistik auch an, wieviel der Leistungsbezüge auf 10.000 Einwohner kommen. Dieser Durchschnittswert liegt im Landkreis Goslar mit 81 weit über dem landesweiten Durchschnitt von 51. Zum Vergleich: Braunschweighat hier einen Wert von 59.
Weniger Sozialhilfeempfänger, aber weit über Landesdurchschnitt
Die Zahl der Leistungsbezieher im Landkreis Goslar ist leicht zurückgegangen, allerdings immer noch weit über dem Landesdurchschnitt. Symbolfoto: Eva Sorembik
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