Region. Kürzlich ging der Fall eines 19-Jährigen aus Berlin durch die bundesweiten Medien. Dieser sollte dem dortigen Finanzamt 1.640 Euro Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen, weil er jeweils bei beiden getrennt lebenden Elternteilen gemeldet war. regionalHeute.de nahm dies zum Anlass, bei den Städten in unserer Region anzufragen, ob hier auch eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird und ob so eine Situation wie in Berlin auch denkbar ist.
Laut eines Berichts der taz stellte sich die Berliner Finanzverwaltung auf den Standpunkt, dass mit Eintritt der Volljährigkeit die elterliche Sorge ende. Kinder über 18 Jahren, die im Wechselmodell bei beiden Eltern wohnen, müssten daher Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Da der Betroffene, der derzeit arbeitssuchend ist, den Eltern keine Miete zahlt, wurde vom Finanzamt eine fiktive Nettokaltmiete für sein Kinderzimmer nach Mietspiegel zur Berechnung herangezogen. Demnach muss der 19-Jährige jährlich 1.033 Euro zahlen.
Nur in einem Fall möglich
regionalHeute.de fragte bei den drei kreisfreien Städten sowie den größten Städten der fünf Landkreise unserer Region an, wie man dort das Thema Zweitwohnsitzsteuer handhabt. Dabei herausgekommen ist, dass nur in drei der angefragten Städte so eine Steuer erhoben wird. Und nur in einer Stadt wäre so ein Fall wie in Berlin möglich.
In den Städten Wolfenbüttel, Gifhorn, Peine, Helmstedt und Wolfsburg gibt es keine Zweitwohnsitzsteuer. Während es aus Gifhorn keine weitere Information hierzu gibt, heißt es aus Wolfenbüttel zusätzlich, dass zurzeit auch keine Zweitwohnsitzsteuer geplant sei. Für die Stadt Peine ergänzt Pressesprecherin Petra Neumann: "Überlegungen zu einer Einführung gab es bisher und gibt es nicht. Individuelle Aspekte, die auch in anderen Städten mit Zweitwohnsitzsteuer bei der Entscheidung über die Einführung eine Rolle gespielt haben, sind nicht evident."
In Helmstedt eine Option
In der Stadt Helmstedt hätten zu dem Thema bereits Beratungen in den Ratsgremien stattgefunden, berichtet Stadtsprecherin Martina Hartmann. Für die Einführung der Zweitwohnungssteuer wurde sich bislang nicht ausgesprochen. "Im Rahmen der Haushaltssicherung wird das Thema auch künftig diskutiert werden. Die zusätzlichen Erträge aus der Zweitwohnungssteuer sprechen für eine Einführung, der verwaltungsseitige Mehraufwand ist abzuwägen", so Hartmann.
In Wolfsburg gab es für einen kurzen Zeitraum eine Zweitwohnsitzsteuer. Jan-Niklas Schildwächter aus dem städtischen Referat für Kommunikation berichtet dazu: "Im Zuge des Haushaltskonsolidierungsprozesses, der durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement begleitet wurde, ist im Jahr 2020 die Einführung einer Zweitwohnungssteuer als mögliche Konsolidierungsmaßnahme geprüft und seitens der Verwaltung vorgeschlagen worden. Im Rahmen der politischen Beratungen zum Konsolidierungspaket hat der Rat der Stadt Wolfsburg diesen Vorschlag aufgegriffen und beschlossen."
Zweitwohnungssteuer wieder abgeschafft
Auf dieser Grundlage sei eine entsprechende Satzung erarbeitet und vom Rat der Stadt Wolfsburg am 15. Juli 2020 beschlossen worden. Die Zweitwohnungssteuer wurde anschließend eingeführt. Im Jahr 2021 habe der Rat der Stadt Wolfsburg aber im Rahmen eines erneuten politischen Entscheidungsprozesses die Aufhebung der Satzung beschlossen. Seitdem werde keine Zweitwohnungssteuer mehr erhoben.
Kosten für die Infrastruktur
Der Rat der Stadt Salzgitter hat am 2. Oktober 2019 die Einführung einer Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2020 beschlossen, berichtet Maren Landwehr aus der Pressestelle der Stadt. Die Steuer betreffe alle Personen, die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet der Stadt Salzgitter innehaben. Hintergrund der Einführung der Steuer sei die Beteiligung aller in Salzgitter Wohnenden an den Kosten für die Infrastruktur.
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnungsteuer in Salzgitter sei die Nettokaltmiete der Zweitwohnung. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent der Nettokaltmiete. Die Steuer ist jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres mit je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
Befreit von der Zweitwohnungsteuer
Befreit von der Zweitwohnungsteuer seien unter anderem Studenten, die in der Stadt Salzgitter eine Zweitwohnung innehaben und mit Hauptwohnung zum Beispiel in der Wohnung der Eltern gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen und Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Salzgitter haben.
Volljährige Kinder getrennt lebender Eltern werden von der Zweitwohnsitzsteuer befreit, wenn sie in Salzgitter einen Zweitwohnsitz angemeldet haben und in der Hauptwohnung eines Elternteils nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.
"Eine wichtige Einnahmequelle"
So eine Kinderzimmerklausel, die so einen Fall wie in Berlin ausschließt, gibt es auch in der Stadt Goslar. Dort werde seit Jahren eine Zweitwohnungssteuer erhoben, teilt Stadtsprecherin Daniela Siegl mit. Diese sei als örtliche Aufwandsteuer eine reine Kommunalsteuer und eine wichtige Einnahmequelle zur Deckung der Aufwendungen für die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtungen und Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge.
Bemessungsgrundlage sei die Nettokaltmiete. Ist keine oder eine deutlich vergünstigte Miete vereinbart oder wird die Wohnung selbst genutzt, werde die Nettokaltmiete in Höhe der ortsüblichen Miete angesetzt. Die Zweitwohnungssteuer sei eine Jahressteuer und entstehe am 1. Januar des Kalenderjahres. Die Steuer wird mit Bescheid und grundsätzlich in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November festgesetzt.
Von der Zweitwohnungssteuer befreit
Von der Zweitwohnungssteuer befreit sind Personen, die verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz führen und nicht dauernd getrennt leben und aus beruflichen Gründen innerhalb der Stadt Goslar eine Zweitwohnung innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute beziehungsweise der Lebenspartner außerhalb des Stadtgebietes befindet. Eine Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn die Zweitwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist.
Volljährige Kinder seien eigenständige Steuersubjekte und würden unabhängig von dem Meldestatus der Eltern steuerlich beurteilt. Sofern erwachsene Kinder noch ihr ehemaliges Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils als Nebenwohnsitz vorhalten, erfolge aber keine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer (Kinderzimmerfall).
In Braunschweig ist es denkbar
In Braunschweig wäre dagegen so ein Fall wie in Berlin möglich. "Volljährige Kinder getrennt lebender Eltern werden grundsätzlich nach den allgemeinen Regelungen der Zweitwohnungsteuersatzung behandelt. Sofern neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Braunschweig innegehabt wird und die Voraussetzungen für die Zweitwohnungsteuer erfüllt sind, erfolgt eine entsprechende Veranlagung", teilt Pressesprecher Adrian Foitzik mit.
Laut Zweitwohnungssteuersatzung vom 16. Februar 2021 gilt als Wohnung im Sinne der Satzung jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird oder benutzt werden könnte. Eine Ausnahme für Kinderzimmer ist nicht vorgesehen. Ausnahmen gibt es nur für Studenten und Auszubildende, die am Studien- oder Ausbildungsort in einer anderen Stadt ihren Erstwohnsitz gemeldet haben und eine Nebenwohnung bei ihren Eltern in Braunschweig haben, sofern sie das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Von Arbeitslosen oder Arbeitssuchenden ist in der Satzung keine Rede.

