Ziege in Kofferraum transportiert - Kurz vor Eintreffen der Polizei wird sie geschächtet

Das Schächten ohne behördliche Ausnahmegenehmigung stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Seesen. Am gestrigen Samstag gegen 16 Uhr, wurde der Polizei laut einem Bericht gemeldet, dass aus dem Kofferraum eines BMW, welcher in der Jacobsonstraße abgestellt war, eine lebende Ziege geholt und in ein Haus gebracht worden sei. Bei einer Überprüfung durch die eingesetzten Beamten musste festgestellt werden, dass das Tier kurz vor dem Eintreffen geschächtet worden war. Dies ist nach dem Tierschutzgesetz in Deutschland verboten.


Die Schächtung sei nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung möglich. Da diese nicht vorlag, wurde gegen einen 28-jährigen Mann, mit Wohnsitz in Neuwallmoden, Strafanzeige erstattet. Im Zusammenhang mit dieser Straftat wurde bekannt, dass der Beschuldigte den Transportwagen für die Ziege fuhr, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Hierzu wurde ebenfalls eine entsprechende Strafanzeige gefertigt.


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