Grüne kritisieren "zweifelhaftes" Vorgehen gegen "Letzte Generation"

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, hat die Hausdurchsuchungen und Ermittlungen gegen die "Letzte Generation" wegen des Vorwurfs der Bildung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung scharf kritisiert.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, hat die Hausdurchsuchungen und Ermittlungen gegen die "Letzte Generation" wegen des Vorwurfs der Bildung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung scharf kritisiert. "Allein das vorbereitete, offenkundig rechtswidrige Statement des Landeskriminalamts auf der Homepage der Letzten Generation, mit dem die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wurde, rückt die ganze Aktion in ein zweifelhaftes Licht", sagte Limburg dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgabe).


Die Behörde hatte am Mittwoch eine "Warnmeldung" des Landeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft München auf der abgeschalteten Website der Letzten Generation platziert. Darin hieß es: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß §129 StGB dar." Einen entsprechenden Gerichtsbeschluss gibt es bislang allerdings nicht, die Generalstaatsanwaltschaft ließ die "Warnmeldung" deshalb am Mittwochnachmittag nach öffentlicher Kritik ändern. Weil es bereits Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin (Brandenburg) wegen desselben Tatvorwurfs gegen die "Letzte Generation" gebe, erschließe sich außerdem nicht, "warum es gerade in diesem Jahr dann Parallelermittlungen mit diesem martialischen Auftreten in Bayern braucht", sagte der Grünen-Politiker mit Blick auf die in diesem Jahr stattfindenden Landtagswahlen in Bayern. Limburg kritisierte den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zudem auch grundsätzlich. Beim regelmäßig gegen Aktivisten der "Letzten Generation" erhobenen Tatvorwurf der Nötigung müsse in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob es sich wirklich um eine Straftat handele, oder ob es eine juristische Rechtfertigung für die Handlung gebe. "Schon das spricht gegen die Pauschalannahme einer kriminellen Vereinigung", sagte Limburg.


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