Berlin. Grüne und FDP bestehen auf einer größeren Reform der Arbeit der Geheimdienste - insbesondere beim Einsatz von sogenannten Vertrauensleuten und bei der Telekommunikationsüberwachung. "Die Vergangenheit hat uns mehrfach gezeigt, dass es bei der Führung menschlicher Quellen eine Vorabkontrolle und mehr Rechtsstaatlichkeit braucht", sagte der Vize-Chef der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz, der "Welt am Sonntag".
"Damit die Nachrichtendienste auch in Zukunft die nötigen Mittel, etwa V-Personen, einsetzen können, sollte der Gesetzgeber die entsprechenden Vorabkontrollen zügig regeln", sagte FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle der Zeitung. Auch das von Nancy Faeser (SPD) geführte Bundesinnenministerium bestätigte der "Welt am Sonntag", dass "Regelungen" geplant seien, die die "die unabhängige Vorabkontrolle beim Einsatz von Vertrauensleuten" betreffen. Die neuen Forderungen, auch die Zusammenarbeit mit V-Leuten stärker zu reglementieren, betreffen insbesondere den Verfassungsschutz. Bisher gibt es für ihren Einsatz keine externe Vorabkontrolle. Als denkbar gilt, dass der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) diese Aufgabe erhält. Er wacht seit Anfang 2022 bereits über die technische Aufklärung des BND. Sowohl von Notz als auch Kuhle verwiesen jetzt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022. Die Richter hatten dort einer Klage gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz stattgegeben und auch eine "unabhängige Vorabkontrolle" des Einsatzes von V-Leuten gefordert. "Besonders grundrechtsintensive Befugnisse der Nachrichtendienste bedürfen einer gerichtsähnlichen Vorabkontrolle", bekräftigte Kuhle. CDU-Innenpolitiker Roderich Kiesewetter kritisierte hingegen die Forderungen von Grünen und FDP. "Es fehlt auch im Bereich der Nachrichtendienste eine Zeitenwende", sagte er der Zeitung. "Anstatt deshalb über Doppelt- und Dreifachkontrolle nachzudenken, sollte das Engagement der Koalition in die Stärkung der Dienste fließen."
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