Haftbeschwerde abgelehnt: Angeklagter im Manczak-Prozess bleibt hinter Gittern

Das Oberlandesgericht hatte sich in zweiter Instanz mit der Beschwerde beschäftigt.

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Verteidiger Martin Nitschmann (links) hatte die Entscheidung so erwartet.
Verteidiger Martin Nitschmann (links) hatte die Entscheidung so erwartet. | Foto: Anke Donner

Braunschweig/Liebenburg. Mit der Begründung, es würde kein dringender Tatverdacht mehr gegen ihren Mandanten bestehen, legten die Verteidiger im sogenannten "Mordprozess ohne Leiche" Haftbeschwerde ein. Diese wurde am 10. Mai durch das Oberlandesgericht abgewiesen, wie das Gericht auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte.



Das Oberlandesgericht folgt damit der Entscheidung des Landgerichts. Das Landgericht hatte zunächst über die Haftbeschwerde entschieden und sich für einen Fortbestand der Haft ausgesprochen. Als Beschwerdeinstanz hatte dann das Oberlandesgericht dieser Entscheidung zugestimmt. Beide Gerichte sehen, anders als die Verteidigung, auch in Anbetracht der bisher vorliegenden Beweise, nach wie vor den dringenden Tatverdacht bei Martin G., sagt Gerichtssprecherin Dr. Jördis Janssen-Ischebeck im Gespräch mit regionalHeute.de.


Schuldspruch wahrscheinlich


Für G.'s Verteidiger Martin Nitschmann war diese Entscheidung offenbar keine Überraschung. "Die Entscheidung war erwartbar, da die Oberlandesgerichte in der Regel nicht in die Beweiswürdigung des Tatgerichts eingreifen", sagt Nitschmann auf Nachfrage. Über eine Entlassung aus der Haft könne nun einzig und allein noch die Kammer mit ihrem Urteil entscheiden. Eine Tendenz der Kammer sei allerdings absehbar und die gehe eher nicht in Richtung Freispruch, sagt der Anwalt.


Anklage Mord


Der Bundespolizist Martin G. steht seit dem vergangenem November wegen Mordes vor Gericht. Er soll seinen Freund Karsten Manczak in den Morgenstunden des 13. April 2021 - vermutlich mit einer Armbrust - getötet haben. Der Prozess wird rein auf Indizien geführt, denn das mutmaßliche Opfer wurde auch mehr als ein Jahr nach der Tat nicht gefunden. Sollte G. wegen Mordes verurteilt werden, droht im eine lebenslange Freiheitsstrafe.


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