Handel mit Betäubungsmitteln in JVA Wolfenbüttel - Täter vor Gericht

Vier Angeklagte müssen sich ab morgen vor dem Braunschweiger Landgericht wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in der JVA Wolfenbüttel verantworten.

Über mehrere Monate hinweg wurde in der JVA Wolfenbüttel Handel mit Betäubungsmitteln betrieben. Symbolbild
Über mehrere Monate hinweg wurde in der JVA Wolfenbüttel Handel mit Betäubungsmitteln betrieben. Symbolbild | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel/Salzgitter. Am morgigen Donnerstag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 27 und 36 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen als Mitglieder einer Bande im Zeitraum vom 1. Mai 2018 bis zum 9. April 2019 unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben.


Wie das Landgericht berichtet, hätten die Angeklagten sich spätestens im Juni 2018 zusammengetan, um in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel Marihuana, Haschisch, Subutex und synthetischen Cannabinoide gewinnbringend an Mitinhaftierte zu verkaufen. Sie wollten sich auf diese Weise eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen. Der 27-jährige (Haupt-) Angeklagte, der sich in anderer Sache in Strafhaft befindet, habe veranlasst, dass Betäubungsmittel in die JVA gebracht wurden und synthetische Cannabinoide auf Haftpost aufgeträufelt wurde. Außerdem habe er Betäubungsmittel an Mithäftlinge verkauft und den Betäubungsmittelverkauf in der JVA koordiniert. Der 36- jährige Mitangeklagte sei oft Adressat der Betäubungsmittellieferungen in die JVA gewesen und habe Betäubungsmittel an Mithäftlinge veräußert. Der 34-jährige Mitangeklagte habe neben dem Verkauf von Betäubungsmitteln an Mithäftlinge dafür gesorgt, dass die Verteilung der Betäubungsmittel mithilfe der Tabletts der Essensausgabe erfolgt sei.

Justizvollzugsbeamter wurde bestochen



Die 28-jährige Mitangeklagte habe die Überwachung und Verwaltung der beim Betäubungsmittelverkauf erzielten Gelder übernommen. In der Zeit von Juni 2018 bis Oktober 2018 habe der 36-jährige Angeklagte einem Mithäftling in sieben Fällen Betäubungsmittel, darunter Marihuana und synthetische Cannabinoide verkauft. Die Betäubungsmittel habe er zuvor von dem 27-jährigen Angeklagten erhalten. In der Zeit von 26. Dezember 2018 bis April 2019 sei es in der JVA zu zehn weiteren Betäubungsmittelverkäufen, insbesondere in Form von Abgabe synthetischer Cannabinoide, unter Beteiligung der drei männlichen Angeklagten gekommen.

Darüber hinaus habe der 27-jährige Angeklagte in der Zeit zwischen Mai 2018 und dem 11. Juli 2018 einen Mithäftling mehrfach gemeinsam mit einer weiteren Person mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihn dabei aufgefordert, seine vermeintlichen Schulden bei einer dritten Person zu begleichen. Zwecks Verstärkung der Aufforderung habe der 27-jährige Angeklagte gegenüber dem Mithäftling Drohungen mit Gewalt veranlasst. Aus Angst habe der Mithäftling 250 Euro bis 300 Euro an den 27-jährigen Angeklagte gezahlt.

Bei einer Zellenbesichtigung am 29. September 2018 habe der 27-jährige Angeklagte einem Justizvollzugsbeamten 20 Euro angeboten, damit dieser ihm sein Handy nicht wegnehme. Daraufhin habe der Justizvollzugsbeamte mitgeteilt, es sei kein Handy in der Zelle gefunden worden. Der 27-jährige Angeklagte habe das Handy in der Toilette der Haftzelle heruntergespült. Die Verhandlung wird bis Mitte Juni fortgesetzt.


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