Karlsruhe. Nach der Festnahme des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, wegen Spionageverdachts hat dessen Strafverteidiger eine Haftbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
"Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, dass Herr Hanning keine Staatsgeheimnisse verraten hat und auch nie die Absicht dazu hatte", sagte sein Verteidiger dem "Spiegel". Zugleich kritisierte der Jurist das Vorgehen der Ermittlungsbehörden: Die wesentlichen Dokumente seien als geheim eingestuft worden, er dürfe als Verteidiger nicht einmal über den Inhalt des Haftbefehls sprechen. "Ich werde beantragen, die Geheimhaltung aufzuheben", kündigte er an.
Der frühere BND-Präsident war am 6. Oktober wegen Spionageverdachts festgenommen worden.
Hanning-Anwalt legt Haftbeschwerde beim BGH ein
Nach der Festnahme des früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, wegen Spionageverdachts hat dessen Strafverteidiger eine Haftbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. "Die weiteren Ermittlungen werden zeigen, dass Herr Hanning keine Staatsgeheimnisse verraten hat und auch nie die Absicht dazu hatte", sagte sein Verteidiger dem "Spiegel".
Bundesgerichtshof (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur
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