20 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt


Am 11. September wird wieder zur Wahlurne gebeten. Symbolbild Foto: Christina Balder
Am 11. September wird wieder zur Wahlurne gebeten. Symbolbild Foto: Christina Balder | Foto: Christina Balder



Der Niedersächsische Landeswahlausschuss hat am vergangenen Montag 20 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt (Die Liste finden Sie hier), die neben den Parteien CDU, SPD, FDP, GRÜNE und DIE LINKE. mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen am 11. September teilnehmen können, darauf weist Kreiswahlleiter Wolfgang Herzog hin.

Damit können sich insgesamt 25 Parteien mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen beteiligen. Neben den Parteien sind auch Wählergruppen und Einzelpersonen berechtigt, Wahlvorschläge einzureichen.

Kreiswahlleiter Wolfgang Herzog erinnert daran, dass die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die kommunalen Vertretungen (Orts-, Gemeinde-, Samtgemeinde- und Stadträte sowie den Kreistag) bei den zuständigen örtlichen Wahlleitungen am Montag, dem 25. Juli 2016, um 18 Uhr, abläuft.

Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kreistagswahl entscheidet der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Dienstag, dem 26. Juli 2016, ab 14 Uhr, im großen Sitzungsraum der Kreisverwaltung im Kreishaus 1, Südertor 6, in Helmstedt.


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