Ferien: So können die Sporthallen trotzdem genutzt werden


Turnhalle (Symbolbild)
Foto: Frank Vollmer
Turnhalle (Symbolbild) Foto: Frank Vollmer | Foto: Frank Vollmer

Helmstedt. In einer Pressemitteilung wies der Landkreis darauf hin, dass die außerschulische Nutzung der Turnhallen in Kreisträgerschaft grundsätzlich nicht möglich ist. In Ausnahmefällen könne jedoch eine Nutzung beantragt werden. Die Helmstedter Kanthalle, sowie die Halle des Schöninger Gymnasiums blieben dagegen wegen Sanierungen vollständig geschlossen.






Weiterhin gab der Landkreis bekannt, dass neben den Grundreinigungen in einigen Hallen zusätzlich Sanierungsmaßnahmen in den Ferien stattfinden sollen. Eine Nutzung der Sporthalle des Gymnasium Anna-Sophianeum Schöningen sowie der Helmstedter Kanthalle, die diesen Maßnahmen unterliegen, sei damit vollständig ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen könnten darüber hinaus, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend ausgeschlossen werden, teilten Vertreter des Landkreises mit.

Anträge auf Nutzung der verfügbaren Hallen wären als Gesamtmeldung des Vereins beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn schriftlich mit Begründung einzureichen. Die Abgabefrist endet in diesem Jahr am 06.Juni.Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden, so der Landkreis. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bis zum 06. Juni auch die Anträge für die neu eingeführten Jahresgenehmigungen für das Schuljahr 2019/2020 eingereicht werden müssen. Diese haben ebenfalls als Gesamtmeldung des Vereins zu erfolgen. Noch offene Termine für den Spiel- und Turnierbetrieb könnten nachgereicht werden.




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