"Geballte Häufung von Verkehrsverstößen" in Schöningen


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Schöningen. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Schöningen registrierte die Polizei von Donnerstag bis Dienstag zahlreiche Verkehrsverstöße. Wie die Polizei berichtet reichtet die Palette von Geschwindigkeitsübertretungen bis hin zum Ablauf des Versicherungsschutzes.


Bei der Geschwindigkeitskontrolle am Donnerstagnachmittag wurden auf der B 82 zwischen Schöningen und Wobeck innerhalb von einer Stunde vier erhebliche Verstöße festgestellt. Nach Abzug der Toleranzen fuhren die Fahrzeugführer zwischen 127 und 140 km/h bei erlaubten 100 km/h.

Auf der Oschersleber Straße wurde am Montagvormittag ein 60 Jahre alter Schöninger mit einem Mercedes mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er das Fahrzeug kurz zuvor erworben und die Kennzeichen von seinem vorherigen Fahrzeug an dem neuen Pkw befestigt hatte. Hier fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs und untersagten dem 60-Jährigen die Weiterfahrt.

Verschiedene Betäubungsmittel im Blut


Am Samstag um 16:55 Uhr wurde ein 30 Jahre alter Schöninger mit seinem Audi A 8 kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass er unter dem Einfluss verschiedener Betäubungsmittel stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Die entsprechenden Verfahren gegen den Fahrzeugführer wurden durch die Beamten eingeleitet.

Am Sonntagnachmittag um 17:10 Uhr wurde ein 44 Jahre alter Kraftfahrzeugführer aus Schöningen mit seinemAuto unter Alkoholeinfluss festgestellt. Der mit einem gerichtsverwertbaren Alkoholmessgerät festgestellte Wert betrug 0.54 Promille. Auf ihn wartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

Versicherungskennzeichen abgelaufen


Am Montag wurde um 16.25 Uhr ein 33 Jahre alter Motorrollerfahrer aus Schöningen mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen an seinem Gefährt kontrolliert. Auch hier wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt und die Weiterfahrt untersagt. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die blauen Versicherungskennzeichen am 28.Februar ihre Gültigkeit verloren haben und somit kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Ebenfalls am Montag um 2:20 Uhr wurde in Büddenstedt das Fahrzeug einer 51 Jahre alten Frau aus Bad Harzburg festgestellt. An diesem waren spanische Kennzeichen angebracht. Es bestand bereits seit 2015 kein Versicherungsschutz mehr für das Fahrzeug. Die Polizisten leiteten gegen die Halterin ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein und beschlagnahmten die Kennzeichen.

Fahrer flüchtete zu Fuß


In der Nacht zum Dienstag sollte um 2:45 Uhr auf der Straße Am Kuhbrunnen in Jerxheim ein Nissan Primera aus Wernigerode kontrolliert werden. Der Fahrzeugführer versuchte sich der Kontrolle zu entziehen, stoppte kurze Zeit später denWagen und flüchtete zu Fuß. Er konnte nach kurzer Verfolgung gestellt werden. Es handelte sich um einen 28 Jahre alten Sachsen-Anhaltiner. Das Fahrzeug war nicht zugelassen, die Kennzeichen entwendet. Der Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Weiterhin wurden im Fahrzeug Gegenstände festgestellt, die vermutlich kurze Zeit vorher vom Gelände eines Baumarktes an der Hoiersdorfer Straße in Schöningen entwendet wurden. In der Folge wurde eine Blutprobe entnommen und mehrere Strafanzeigen gefertigt. Die Ermittlungen dauern an.

Der Leiter des Einsatz- und Streifendienstes Polizeihauptkommissar Ullrich Müller zeigt sich besorgt über eine derartig geballte Häufung von Verkehrsverstößen: "Das Ergebnis der Kontrollen zeigt uns, dass anscheinend viele Verkehrsteilnehmer die Regeln der Straßenverkehrsordnung nicht ernst nehmen. Dabei handelt es sich nicht um Bagatelldelikte, sondern um gravierende Verstöße. Die Polizei Schöningen wird auch weiterhin den Kontrolldruck hochhalten, um Straftaten und auch Verkehrsordnungswidrigkeiten zu ahnden."


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