Illegale Müllentsorgung an Glas- und Altkleidercontainern wird zur Gefahr

Die Schöninger Stadtverwaltung bittet um Mithilfe und appelliert an die Bevölkerung. Ansonsten droht die Auflösung einiger Standorte.

Bilder wie diese sollen künftig der Vergangenheit angehören.
Bilder wie diese sollen künftig der Vergangenheit angehören. | Foto: Stadt Schöningen

Schöningen. Immer wieder erreichen den Dienstbereich Ordnungswesen Beschwerden über nicht erlaubte Entsorgungen von Müll an Recyclingcontainern im Stadtgebiet. Dabei handelt es sich oftmals nicht nur um Altglas oder Altkleider, die nicht mehr in die Container passten. Vielmehr werden immer öfter auch Materialien einfach abgelegt, die unter Umständen sogar eine Gefahr für Umwelt und Personen darstellen können. Das berichtet die Stadt Schöningen in einer Pressemitteilung.


Hausmüll, Möbel, Bauschutt oder Sperrmüll sind an einigen Punkten immer wieder zu finden. „Die Vermüllung der Container-Standorte strapaziert nicht nur die Kasse der Stadt, die die teure Entsorgung veranlassen muss. Vielmehr werden durch den abgestellten Abfall die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Oftmals besteht sogar – gerade für Kinder - Verletzungsgefahr. Von der Umweltverschmutzung ganz zu schweigen“, berichtet Ingo Weitze, Dienstbereichsleiter Ordnungswesen. „Die Kollegen des Bauhofes müssen regelmäßig bestimmte Standorte im Stadtgebiet reinigen und von dem illegalen Müll befreien. Allerdings dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis der Bereich wieder vermüllt ist.“ Deshalb sehe sich die Verwaltung gezwungen, einige Standorte gegebenenfalls vollständig aufzulösen, in dem die Container entfernt werden.

Bußgeld bis zu 1.000 Euro droht


„Wir möchten noch einmal eindringlich bitten, die Container ausschließlich für die Entsorgung von Altglas beziehungsweise Altkleidern zu verwenden und nicht als Sammelstelle für illegalen Müll“, appelliert Bürgermeister Malte Schneider. „Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall richtig – im Sinne des städtischen Erscheinungsbildes und aus Respekt und Solidarität für Ihre Mitmenschen.“ Verunreinigungen sowie das Abstellen von Altkleidern, Dosen, Glas, Sperrmüll und sonstigem Abfall neben den Container-Standorten oder in der freien Natur stellen eine übrigens eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro bestraft werden kann.

Hilfestellung bei der Frage „Was gehört wohin?“ bietet übrigens die Broschüre „Abfallentsorgungs-ABC“. Sie enthält eine alphabetische Auflistung unterschiedlicher Abfallarten und -fraktionen und erläutert den richtigen Entsorgungsweg. Im Internet ist sie auf der Seite der Kreisverwaltung zu finden.


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