Helmstedt. Da die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten hat, erlässt der Landkreis Helmstedt eine neue Allgemeinverfügung. Diese tritt am morgigen Mittwoch in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Es gelten dann die Schutzmaßnahmen der Stufe 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 10, aber nicht mehr als 35 in Kraft treten.
Wie der Landkreis weiter mitteilte, betrug die 7-Tage-Inzidenz am 17. Juli 11,0, am 18. Juli 13,1, sowie am 19. Juli 13,1. Somit ist der Dreitagesabschnitt seit dem 19. Juli erfüllt. Da das Infektionsgeschehen nicht mehr nur einem bestimmten, räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann, gelten ab morgen weitere Schutzmaßnahmen. Dabei sind die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung maßgeblich, die für 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 10, aber nicht mehr als 35 gelten.
Unter anderem besagt die Stufe 1, dass sich ein Haushalt plus 2 weitere Personen eines anderen Haushaltes oder maximal 10 Personen treffen dürfen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht dazugezählt. Ebenso werden Begleitpersonen von Menschen mit wesentlichen Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit nicht eingerechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Zudem gilt auf Wochenmärkten eine Maskenpflicht.
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