Klage des Landkreises gegen die Landesregierung - Verfahren hat begonnen

Beim Landkreis Helmstedt sieht man sich durch die mangelnde Finanzierung durch das Land dazu gezwungen, Recht zu brechen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Bückeburg. Der niedersächsische Staatsgerichtshof mit Sitz in Bückeburg hat am gestrigen Dienstag in mündlicher Verhandlung die Klage des Landkreises Helmstedt auf bessere Finanzausstattung erörtert. Ein Urteil fällt aber erst im Dezember. Das berichtet der Landkreis in einer Pressemitteilung.



Knapp drei Stunden diskutierte das Gericht die Sach- und Rechtslage gemeinsam mit den Vertretern des Landkreises und der niedersächsischen Landesregierung. Für den Landkreis waren unter anderem Landrat Gerhard Radeck, Erster Kreisrat und Finanzvorstand Torsten Wendt und der Geschäftsbereichsleiter Finanzen Christian Vorbrod vor Gericht erschienen. Als Rechtsanwalt vertrat Jochen-Konrad Fromme (Haverlah, Landkreis Wolfenbüttel), Experte für Kommunalfinanzen den Landkreis.

Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllbar


Er erläuterte zunächst, warum aus Sicht des Landkreises die Klage sowohl zulässig als auch begründet sei. Im Kern der Klage geht es um die Frage, ob das Land Niedersachsen es spätestens ab 2024 unterlassen hat, dem Landkreis die notwendige Mindestausstattung an Finanzmitteln zur Verfügung zu stellen. Dadurch können die übertragenen Pflichtaufgaben nicht mehr aus eigener Kraft erfüllt werden, und das Recht auf kommunale Selbstverwaltung des Landkreises nach Niedersächsischer Landesverfassung sei verletzt. Den Kommunen sei es per Gesetz verboten, den laufenden Betrieb aus Krediten zu finanzieren.

Landrat Gerhard Radeck erklärt dazu: „Laufendes Geschäft bedeutet zum Beispiel: Auszahlung von Sozialhilfe, Finanzierung der Kindertagesbetreuung, die Unterbringung von Kindern im Rahmen der Jugendhilfe, Lebensmittelkontrolle und vieles mehr. All das sind Pflichtaufgaben. Wir verstoßen also gegen Recht, wenn wir diese Aufgaben nicht erfüllen. Wir verstoßen aber auch gegen das Gesetz, wenn wir sie mit Krediten finanzieren. Wir werden also durch mangelhafte Finanzierung gezwungen, Recht zu brechen, entweder das eine oder das andere. Und ich möchte mich als Landrat rechtmäßig verhalten können und einen rechtmäßigen Zustand wiederherstellen.“

Klage nicht zulässig?


Das Land Niedersachsen argumentiert, dass die Klage unzulässig sei, weil keine konkrete Gesetzesänderung beklagt worden sei, beziehungsweise zu spät.

Nach der Verhandlung äußerte sich Landrat Radeck vorsichtig optimistisch: „Ich gehe davon aus, dass das Gericht in der Sache, inhaltlich entscheidet. Das Problem der nicht ausreichenden Finanzierung ist nicht gelöst, wenn nur über die Zulässigkeit der Klage gesprochen und entschieden wird. Diese Frage ist wichtig, denn es geht hier auch um Grundpfeiler des demokratischen Miteinanders.“

Sein Urteil will der niedersächsische Staatsgerichtshof am 14. Dezember verkünden.