Pauschal oder Gießkanne: Wie wird das Schülerticket gefördert?

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Die Zukunft der Fahrkostenförderung für Schüler steht auf der Agenda des Kreistages. Symbolfoto: pixabay
Die Zukunft der Fahrkostenförderung für Schüler steht auf der Agenda des Kreistages. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Landkreis. Am heutigen Mittwoch fällt im Kreistag die Entscheidung: In welcher Form wird der Landkreis zukünftig die Fahrtkosten der Schüler im Sekundarbereich II fördern. Es stehen vier Varianten zur Debatte: Von der pauschalen Lösung bis hin zum Gießkannenprinzip.


Nach einer Variante, die vom FDP Politiker Lars Alt vorgeschlagen wurde, könnten pauschal alle Schüler des Sekundarbereichs II, also ab der elften Klasse, 50 Prozent ihrer Kosten erstattet bekommen ohne einen familiären Einkommensnachweis einreichen zu müssen. Dafür reiche die Vorlage der Originalfahrkarte zur Antragstellung. In diesem Fall werde die soziale Komponente jedoch nicht mehr berücksichtigt, gibt die Verwaltung in der Vorlage, in der die Varianten zusammengetragen wurden, zu bedenken.

Weiter wie bisher


Natürlich wäre es auch möglich, das jetzige Modell fortzuführen. In diesem Fall liege die Einkommensgrenze für eine 75-prozentige Erstattung bei 30.000 Euro. Bis zu einer Einkommensgrenze von 35.000 Euro könnten noch 50 Prozent erstattet werden und bis zu einem Einkommen in Höhe von 40.000 Euro gebe es noch 25 Prozent erstattet. Diese Variante berücksichtige die soziale Komponente und halte gleichzeitig den Aufwand für die Verwaltung relativ gering.

Um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erhöhen, könnten auch die Einkommensgrenzen jeweils um 5.000 Euro angehoben werden. Der Vorteil dieser Variante wäre, dass die ursprüngliche Idee einer sozialen Abstufung der anteiligen Übernahme der Schülerbeförderungskosten für einkommensschwache Familien im Fokus bliebe. Inwieweit sich die Anhebung der Einkommensgrenzen auf die Anzahl der Anträge und der Bewilligungen auswirkt, könne jedoch nicht ermittelt werden.

Restbeträge im Gießkannenverfahren verteilen


Jens Hoppe (SPD) sprach sich im Vorfeld für eine grundsätzliche Beibehaltung des jetzigen Verfahrens aus. Zusätzlich sollten jedoch die Gelder, die am Ende des Schuljahres übrig blieben, im Gießkannenprinzip an alle Antragsteller unabhängig vom Einkommen verteilt werden.

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