Schwerer Betrug: 430.000 Euro mit Pflegedienst erschlichen

56-Jährige aus Helmstedt steht ab heute vor Gericht. Kunden und Leistungen wurden einfach erfunden.

 Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Am heutigen Donnerstag beginnt vor dem Braunschweiger Landgericht der Prozess gegen eine Frau aus Helmstedt, der besonders schwerer Betrug und Urkundenfälschung in 34 Fällen sowie fünffacher Subventionsbetrug vorgeworfen wird. Wie das Landgericht in einer Pressemeldung berichtet soll die 56-Jährige als Betreiberin eines Pflegedienstes im Zeitraum von Juli 2011 bis Juli 2012 einen Gesamtschaden von zirka 430.000 Euro verursacht haben.


Die Angeklagte habe zwecks Abrechnung der Pflegdienstleistungen einen sogenannten Factoringvertrag mit der Firma opta data Abrechnungs GmbH geschlossen. Danach habe die Angeklagte sämtliche Forderungen gegenüber Krankenkassen, anderen Sozialleistungsträgern und aus Privatliquidationen wegen erbrachter Pflegleistungen an die opta data Abrechnungs GmbH verkauft. Dementsprechend habe die Angeklagte nach Einreichung der schriftlichen Leistungsnachweise und Abrechnung von derGmbH die Rechnungsbeträge vorab ausgezahlt bekommen. Neben der Abrechnung für tatsächlich erbrachte Pflegeleistungen habe die Angeklagte Leistungsnachweise und Abrechnungen für nicht erbrachte Pflegeleistungen eingereicht um zusätzliche finanzielle Mittel zu erhalten.

Patienten und Leistungen erfunden


Zur Erstellung der Leistungsnachweise habe die Angeklagte sich teilweise Personendaten ausgedacht und verwendet. Ferner habe sie dazu Personalien von existierenden Personen ohne deren Wissen verwendet. Auf diese Weise habe die Angeklagte unter Verwendung falscher Personenangaben eine Vielzahl von Leistungsnachweisen und Abrechnungen gegenüber der opta data GmbH vorgenommen. Aufgrund dessen habe diese insgesamt zirka 422.000 Euro zu Unrecht an die Angeklagte ausgezahlt.

Darüber hinaus habe die Angeklagte im Rahmen von Anträgen zur Förderung von Ambulanten Diensten durch den Landkreis Helmstedt aufgrund falscher Angaben zu hohe Investitionskostenzuschüsse erhalten. Und zwar habe die Angeklagte bei den Anträgen nicht nur die (für die Berechnung maßgeblichen) Bewertungspunkte für tatsächlich erbrachte Pflegeleistungen, sondern auch die Bewertungspunkte für die gegenüber der opta data Abrechnungs GmbH abgerechneten, aber nicht erbrachten Pflegeleistungen angegeben. Die Angeklagte habe beim Landkreis Helmstedt insgesamt fünf Anträge auf Investitionskostenförderung unter Angabe überhöhter Bewertungspunkte gestellt. Die Summe der vom Landkreis Helmstedt an die Angeklagte zu Unrecht ausgezahlten Zuschüsse belaufe sich auf etwa 7.600 Euro.

Fortsetzungstermine sind für den 27. Juli, 5., 24. und 27. August sowie den 7. und 15. September angesetzt.


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