Steuer: Alte Bescheide behalten ihre Gültigkeit

Es werden wieder Steuerzahlungen fällig. Nicht immer gibt es einen neuen Bescheid ins Haus.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Lehre. Egal ob Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer oder Gewerbesteuer: Auch in diesem Jahr werden wieder die regelmäßigen Steuerzahlungen fällig. Einen neuen Bescheid versendet das Steueramt der Gemeinde Lehre nicht, damit behalten die alten Bescheide ihre Gültigkeit. Dies teilte die Gemeinde mit.



Es soll dringend auf die Fälligkeiten geachtet werden: Normalerweise sind die Zahlungen fällig am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November, aber auch eine Jahreszahlung am 1. Juli ist möglich.

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Bei weitergehenden Fragen rund ums Thema Steuer stehen Katrin Göring und Inka Müller zur Verfügung. Erreichbar sind sie per E-Mail an steueramt@gemeinde-lehre.de oder unter Telefon 05308-699-12 und 05308-699-13.


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