Braunschweig. Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Braunschweig an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Darüber informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.
Betroffen sind davon in Braunschweig insbesondere Stadtbereiche mit reetgedeckten Dächern, wie in Riddagshausen, sowie mit Fachwerkhäusern in engen oder besonders gefährdeten Lagen, zum Beispiel im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Das gesetzliche Verbot, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, gilt auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Kirchen.
Allgemeinverfügung für die Kolonnaden
In der kommenden Silvesternacht ist es auf Grund von Vorfällen an Silvester 2018 erneut untersagt, im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden und der dortigen Stadtbahnhaltestellen Feuerwerkskörper zu zünden und Glasbehältnisse mit sich zu führen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung am Mittwoch veröffentlicht. Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen außerhalb von geschlossenen Räumen sowie das Mitführen und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind ab Samstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, 6 Uhr, im Bereich der westlichen Seite des Bohlwegs zwischen Dankwardstraße und Langer Hof sowie ebenso auf dem entsprechenden östlichen Abschnitt mit der Stadtbahnhaltestelle verboten. Die Allgemeinverfügung samt Karte ist hier einzusehen.
Ebenso wird den dort ansässigen Gewerbebetrieben in dieser Zeit der Verkauf von Getränken und Glasbehältnissen sowie Alkohol in jeglichen Behältnissen zum Außerhausverzehr untersagt. Sie wurden darüber mit entsprechenden Bescheiden informiert.
Gegenseitige Rücksichtnahme
Ordnungsdezernent Dr. Tobias Pollmann weist darauf hin, dass die gesetzlichen Verbote im gesamten Stadtgebiet gelten, auch in den Ortslagen. "Auch wenn nach zweijähriger pandemiebedingter Unterbrechung erstmals wieder Silvesterfeiern und -bräuche ohne weitere gesetzliche Einschränkungen möglich sind, bitte ich die Bevölkerung um gegenseitige Rücksichtnahme am Silvesterabend. Jeder sollte zudem den Tierschutz beachten und Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Tieren zünden."
Polizei und Zentraler Ordnungsdienst (ZOD) der Stadtverwaltung werden an stark besuchten öffentlichen Orten, an denen Feuerwerk abgebrannt wird, Präsenz zeigen und darauf hinwirken, dass Feuerwerk richtig abgebrannt wird und Dritte nicht zu Schaden kommen. Hierbei wird der Bereich der Bohlweg-Kolonnaden ein Schwerpunkt der Kontrollen sein.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern (Kleinfeuerwerk der Kategorie F2) für Silvester darf nur an Erwachsene in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember erfolgen. Das Abbrennen ist ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar gestattet.
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